Regress für stationäre Leistungen der Behindertenhilfe abgeschafft
In der Steiermark gibt es keine Regresspflicht für Wohnleistungen in der Behindertenhilfe mehr. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde erweitert.
In der Steiermark gibt es keine Regresspflicht für Wohnleistungen in der Behindertenhilfe mehr. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde erweitert.
Ende Juni 2017 haben sich die österreichischen Sozialpartner auf einen Mindestlohn von 1.500 Euro geeinigt. Dieser soll bis zum Jahr 2020 umgesetzt und auf Kollektivvertragsebene fixiert werden.
Novelle des Rundfunkabgabegesetzes erhöht den Anteil für Kulturförderungsmaßnahmen von 35 auf 37 Prozent.
Die Maßnahmen der Wirtschaftslandesrätin umfassen die Unterstützung von Frauen genauso wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Mittelpunkt der Abgeordnetenkonferenz 2018 stand das Thema "Arbeit sichern. Schaffen. Neu denken."
Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Sicherheitssprecher Lukas Schnitzer – selbst Absolvent des Militärrealgymansiums – zeigte sich hoch erfreut über den Beschluss der neuen türkis-blauen Bundesregierung, die Schule weiterzuführen.
So sollen etwa die Voraussetzungen und die nötige Aufenthaltsdauer für den Erwerb der Staatsbürgerschaft angepasst werden.
Nun können bis zu zehn Jahre an Vordienstzeiten angerechnet werden.
Die Klima- und Energiestrategie soll dazu beitragen, die für Österreich vorgesehenen Ziele bis 2030 zu erreichen. Dazu wird die steirische Formel 36/30/40 angewandt, die vier konkrete Ziele umfasst.