Bei den Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich, der seit 01.01.2017 in Kraft ist, wurde mehr Autonomie für die Länder vereinbart. Ein erster Schritt ist nun, den Wohnbauförderungsbeitrag mit Beginn des Jahres 2018 von einer Bundesabgabe zu einer ausschließlichen Landesabgabe umzuwandeln.

Die Länder haben nunmehr volle Autonomie hinsichtlich des Tarifs. Mit einem Wohnbauförderungsbeitrag von 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage bleibt die Abgabe im Vergleich zur bisherigen Bundesregelung unverändert.

Dies ist nun im Gesetz über die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags festgeschrieben.

Es wurde einstimmig beschlossen.