Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2015/2016 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz war Gegenstand einer intensiven Landtagsdebatte. Er wird alle zwei Jahre vorgelegt und dokumentiert die Aktivitäten der zuständigen Landesabteilung zur Förderung von Organisationen und Einrichtungen sowie Projekten zur Gleichstellung der Geschlechter in der Steiermark. Mit dem Bericht sollen geschlechtsspezifische Ungleichheiten erfasst werden, um aktiv gegen Benachteiligungen auftreten zu können.
Weite Teile der Debatte drehten sich um die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und die unterschiedlichen Auffassungen der Fraktionen, ob Kinder besser zu Hause oder in Betreuungseinrichtungen aufgehoben wären. Die zweite Landtagspräsidentin und Landesleiterin der ÖVP-Frauen, Manuela Khom, stellte dazu klar, dass Kinderbetreuungsplätze nicht als reine Frauenangelegenheit angesehen werden dürfen, handelt es sich dabei doch um eine Familienangelegenheit.
Echte Wahlfreiheit gewährleisten
Wie die übrigen Abgeordneten der Steirischen Volkspartei stellte sie sich gegen die Vorurteile aus linker wie auch rechter politischer Richtung, ob eine Frau, die bei ihren Kindern zu Hause bleibt nun besser oder schlechter sei, als jene, die schneller wieder in den Beruf einsteigt. Vielmehr geht es um echte Wahlfreiheit. Wenn eine Frau die Möglichkeit hat, ihre Kinder länger zu Hause zu betreuen, soll sie diese genauso in Anspruch nehmen können, wie eine Frau, die gleich wieder arbeiten möchte. Dazu braucht es nicht nur das ausreichende Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, sondern auch ein gesellschaftliches Umdenken, damit es als ganz normal angesehen wird, wenn ein Mann zur Kinderbetreuung zu Hause bleibt.
Befremdlicher Umgang mit Volksrechten
Befremden löste ein Entschließungsantrag der Grünen aus, mit dem sie die Unterstützung des Frauenvolksbegehrens 2.0 durch Landesregierung und Landtag erreichen wollten. Nachdem unlängst ein freiheitlicher Abgeordneter im Petitionsausschuss des Landtages als Petitionswerber aufgetreten war, ist das der nächste fragwürdige Umgang mit Instrumenten der direkten Demokratie innerhalb kurzer Zeit, den Oppositionspolitiker im Landtag Steiermark an den Tag legten. In einem System der repräsentativen Demokratie als gewählter Abgeordneter, anstatt selbst einen entsprechenden Antrag zu stellen, die Unterstützung einer Gesetzwerdungsinitiative des Volkes zu fordern, ist geradezu paradox. Die VP-Mandatare sprachen sich daher dafür aus, das Ergebnis des Volksbegehrens – das noch nicht einmal eingeleitet wurde – sowie die bei Erfolg anstehende Behandlung durch den zuständigen Nationalrat abzuwarten und im Blick zu behalten.
Am Schluss der Debatte plädierte Präsidentin Khom für mehr Miteinander. Männer sollen hinter Frauen stehen und umgekehrt. Das Ziel wäre jedenfalls, dass solche Berichte, wie der vorliegende Förderungsbericht in Zukunft nicht mehr notwendig sind. Denn es soll vollkommen normal sein, dass Frauen und Männer in diesem Land gleichberechtigt sind und dieses gleichermaßen mitgestalten können.
Der Tätigkeitsbericht 2015/16 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und KPÖ zur Kenntnis genommen.