Novelle des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes (StKBFG) nach Begutachtungsverfahren in heutiger Regierungssitzung beschlossen – Verwaltungsaufwand wird für Bildungseinrichtungen dadurch geringer.
Im Zuge der heutigen Regierungssitzung wurde eine Änderung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes (StKBFG) beschlossen. Dem Beschluss ging eine entsprechende Begutachtung voraus. Im Rahmen der Begutachtungsfirst, welche am 22. April 2025 endete, wurden einige Stellungnahmen von Trägereinrichtungen und weiteren Stakeholdern eingebracht, die nun zu einem großen Teil Berücksichtigung in der Novellierung fanden.
Konkret wird im Gesetz künftig verankert, dass es zu keinem Überschuss an Einnahmen aus Elternbeiträgen kommen darf und die Summe der Einnahmen aus Zahlungen der Eltern und den Förderungen, die eine Einrichtung für den laufenden Betrieb aus der öffentlichen Hand erhält, nicht die Ausgaben für den laufenden Betrieb übersteigen dürfen. Demnach dürfen für Verpflegung, Veranstaltungen, Bastelmaterial und dergleichen künftig lediglich kostendeckende Beiträge eingehoben werden.
Die Höhe für Materialbeiträge wird nunmehr mit höchstens zwölf Euro pro Monat gedeckelt. Sollten höhere Beiträge eingehoben werden, hat die Einrichtung bzw. der Erhalter eine genaue Aufzeichnung darüber zu führen und allfällige Restbeträge ehestmöglich an Erziehungsberechtigte rückzuerstatten. Mit der Anhebung der maximalen Materialbeiträgshöhe und vorgenommenen Klarstellungen in den Erläuterungen des neuen StKBFG wurde wesentlichen Vorbringen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens nachgekommen.
„Im Zentrum der steirischen Bildungspolitik steht stets das Wohl unserer Kinder. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, sicherzustellen, dass jedes Kind die bestmöglichen Voraussetzungen für Bildung und Entwicklung erhält. Deshalb setzen wir mit der Gesetzesänderung ein klares Zeichen: Künftig wird es einen fairen vor allem für alle Eltern leistbaren Beitrag für jene Utensilien und Materialien geben, die im Alltag benötigt werden“, so ÖVP–Klubobmann Lukas Schnitzer und sagt weiter: „Durch die neue Regelung wird der Verwaltungsaufwand für die Bildungseinrichtungen deutlich reduziert – das schafft mehr Zeit und Raum für die Kinder.“