Tätigkeitsbericht informiert über Maßnahmen zur Gleichstellung
Der vorliegende „Fünfte Tätigkeitsbericht 2019/2020 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz 2010“ dokumentiert den Beitrag der von der A6 – Fachabteilung Gesellschaft, Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen geförderten Organisationen und Einrichtungen sowie Projekten zur Gleichstellung der Geschlechter in der Steiermark, die entlang der Steirischen Frauen- und Gleichstellungsstrategie 2020 sowie auf Basis des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes – StFFG im Berichtszeitraum dazu beigetragen haben, geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu erfassen und aktiv gegen Benachteiligungen zu wirken.
Die geförderten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der Wirkungsziele bei, welche aus der Steirischen Frauen- und Gleichstellungsstrategie 2020 und den strategischen Zielen der Fachabteilung Gesellschaft abgeleitet wurden und dem Steirischen Frauenförderungsgesetz – StFFG entsprechen. Im Fokus des vorliegenden Berichtes steht somit die Darstellung von geförderten Maßnahmen, jedoch nicht die Erfassung und Analyse des Status quo und die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Steiermark im Sinne eines Gleichstellungsmonitorings.
„Seit Beginn der Pandemie brauchen wir mehr denn je Frauenförderung, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen: Gleiche Chancen für Frauen und Männer in Beruf, Gesellschaft und Politik. Das muss für uns selbstverständlich sein!“, so VP-Frauensprecherin Maria Skazel.
Der Bericht wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ zur Kenntnis genommen.