Im Rahmen einer Pressekonferenz im Weißen Saal der Grazer Burg präsentierten Landeshauptmann Christopher Drexler, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang, Bildungslandesrat Werner Amon und Landesrätin Ursula Lackner am Freitag (19.08.2022) ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Elementaren Pädagogik in der Steiermark. Ziel ist es einerseits den wichtigen Beruf von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen aufzuwerten und andererseits für eine qualitative Verbesserung der Rahmenbedingungen in den elementarpädagogischen Einrichtungen zu sorgen. Die Landesregierung hat sich auf eine Reihe von Maßnahmen verständigt und wird diese – unter anderem Prämien als Anreiz für den Verbleib im Bereich der Elementarpädagogik und die soziale Staffelung von Elternbeiträgen – zum Teil noch im September einer Beschlussfassung im Landtag zuführen.
Landeshauptmann Christopher Drexler betonte in seiner Einleitung die Bedeutung von Kinderkrippen und Kindergärten: „Es freut mich, dass wir nur sechs Wochen nach der Regierungsumbildung wohlüberlegte und sinnvolle Maßnahmen präsentieren können. Wir haben es mit einem dynamischen Bereich zu tun, in dem wir immer wieder rasch reagieren müssen – und uns oft neuen Herausforderungen stellen müssen. Ich habe es bei meinen vier Kindern erlebt, wie großartig sie von der Kinderkrippe bis zum Kindergarten betreut und begleitet wurden. Ich weiß um den großen, unschätzbar wertvollen Einsatz der Pädagoginnen und Pädagogen sowie der Betreuerinnen und Betreuer für die Entwicklung jedes einzelnen Kindes. Ich habe in dieser Zeit aber auch bemerkt, wie sich die Anforderungen an sie verändert haben. Der Druck ist gestiegen. Mit diesem Bündel an Maßnahmen steuert die Steiermark in die richtige Richtung – mit der sozialen Staffelung für Kinderkrippen gelingt ein echter Meilenstein.”
Landeshauptmann-Stv. Anton Lang: „Mit der Sozialstaffelung in den Kinderkrippen schaffen wir eine wesentliche Entlastung für die steirischen Familien. Der Zugang zur elementaren Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen, sondern muss für jedermann leistbar sein, dafür stellt das Land Steiermark jährlich 12 Millionen Euro zu Verfügung. Das Modell der Sozialstaffelung in den Kinderkrippen orientiert sich dabei, an der bereits sehr erfolgreich umgesetzten Sozialstaffel in den Kindergärten. Mit einem für Familien leistbaren Selbstbehalt ist der Einstieg in den Bildungsweg der steirischen Kinder zukünftig gesichert”.
„Die Tatsache, dass von allen Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik nur rund 30 Prozent eines Jahrgangs bereit sind als Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen in einer entsprechenden Einrichtung beruflich tätig zu werden, ist die größte Herausforderung, die es kurzfristig zu bewältigen gilt”, hat Bildungslandesrat Werner Amon den Zeitdruck im Bereich der Elementarpädagogik längst erkannt. „Schon als Volksanwalt ist mir diese Problematik nicht verborgen geblieben und habe daher unmittelbar nach Amtsantritt mich mit der Elementarpädagogik auseinandergesetzt.” Deshalb wird im Herbst einerseits die sogenannte „Personaldispens” verlängert, die es den Trägern ermöglicht, auch Betreuerinnen und Betreuer mit facheinschlägigen, pädagogischen Ausbildungen und einer Zusatzqualifikation einzusetzen. Andererseits muss es das Ziel sein, diese Dispens als Übergangsregelung zu verstehen bis ausreichend viele ausgebildete Elementarpädagogen zur Verfügung stehen.
Landesrätin Ursula Lackner: „Die elementarpädagogischen Einrichtungen nehmen eine zentrale Rolle für eine lebenswerte Steiermark ein. Deswegen müssen wir als Politik für unsere Kleinsten groß denken und die Rahmenbedingungen Schritt für Schritt verbessern. Mit dem Maßnahmenpaket setzen wir von einer Sozialstaffel in Kinderkrippen bis hin zur Senkung des Betreuungsschlüssels viele wichtige Schritte für die Kinder, Beschäftigten und Familien in der Steiermark. Denn unser Bildungssystem wird so sozial gerechter, die Arbeitsqualität für die Beschäftigten wird steigen und die Qualität der Einrichtungen wird weiter ausgebaut.“
Weitere Maßnahmen im Detail:
Landesprämie von 15.000 Euro für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen
Das Land Steiermark wird jenen, die sich noch heuer entscheiden, Vollzeit für den elementarpädagogischen Bereich zu Verfügung zu stehen, eine Prämie von 15.000 Euro zahlen. Diese Prämie wird über die Träger an jene ausbezahlt, die sich verpflichten für zumindest drei Jahre im Dienst einer Elementarpädagogischen Einrichtung zu bleiben. Bei einer vorzeitigen Beendigung ist der aliquote Anteil der Prämie zurückzuzahlen. Voraussetzung ist eine vollwertige Ausbildung als Elementarpädagogin oder -pädagoge. (BAfEP oder Kolleg). In den vorangegangenen zwei Jahren darf keine Anstellung in einer elementarpädagogischen Einrichtung vorliegen. Ausgenommen sind Ferialtätigkeiten oder diverse Betreuungsaufgaben wie zum Beispiel Kinderlager, Schikurse etc., die nicht länger als 2 Monate andauerten. Auch jene, die derzeit in elementarpädagogischen Einrichtungen als Betreuerinnen oder Betreuer tätig sind und sich bereit erklären ein Kolleg für Elementarpädagogik zu absolvieren, sollen ein Landes-Stipendium in der Höhe von 15.000 Euro erhalten.
Soziale Staffelung für Kinderkrippen
Elternbeiträge sollen zukünftig auch in den Kinderkrippen sozial gestaffelt sein, denn der Zugang zu elementarer Bildung dürfe nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Das Modell orientiert sich an der Sozialstaffelung in den Kindergärten, und sieht einen vertretbaren Selbstbehalt vor.
Verbesserungen beim Betreuungsschlüssel
Beginnend mit dem Kindergartenjahr 2023/2024 wird der Betreuungsschlüssel von derzeit 1:25 (eine Gruppe zu 25 Kindern) bis 2028/2029 um jährlich ein Kind, also auf eine Verhältniszahl 1:20 (eine Gruppe zu 20 Kindern), stufenweise abgesenkt. Je nach Gegebenheit (insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Situation vor Ort) kann über fünf Jahre die Betreuungszahl auf 20 Kinder gesenkt werden oder andernfalls je Gruppe eine zusätzliche Betreuerin bzw. Betreuer angestellt werden.
Evaluierung der administrativen Vorgaben und der Fachaufsichtsbesuche
Es scheint geboten, sowohl die Fachaufsichtsbesuche als auch die bürokratischen Vorgaben für die Elementarpädagogischen Einrichtungen einer Evaluierung zu unterziehen. Die Häufung von Beschwerden über zu aufwendige und nicht zeitgemäße Formen der Dokumentation rechtfertigen diese Maßnahme.
Maßnahmen im Rahmen der 15a-Vereinbarung
Diese sind zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 vereinbart. Die Steiermark erhält 2022 bis 2027 Bundeszuschüsse in der Höhe von insgesamt 129.250.000 Euro. Die vorgeschriebene Co-Finanzierung für den Ausbau und die Sprachförderung beträgt insgesamt rund 75,2 Millionen Euro. Die jährlich verfügbaren Mittel im Gesamten belaufen sich auf 25,8 Millionen Euro – aufgeteilt wie folgt. Im Rahmen der Sprachförderung und beim flexiblen Anteil werden auf Basis der Vereinbarung auch zusätzliche Personalkosten bedeckt.
- Ausbau: 7,9 Mio. (+ 1,8 Mio.)
- Sprachförderung: 2,9 Mio. (+ 0,6 Mio.)
- Flexibler Anteil: 4,6 Mio. (+ 3,7 Mio.)
- Besuchspflicht: 10,3 Mio. (+1,2 Mio.)
Das Barcelona-Ziel zur Kinderbetreuung für die unter 3-Jährigen liegt bei mindestens 33 Prozent, die derzeitige Umsetzung beläuft sich auf 25 Prozent. Das „flexible Geld” könnte unter anderem in die Sprachförderung fließen.
Bezahlte Praktika – Forderung an den Bund
Während der BAfEP-Ausbildung gibt es zwischen der 3. und 4. Klasse ein derzeit unbezahltes, zweiwöchiges Praktikum. Um die Schülerinnen und Schüler besser zu motivieren, ein vierwöchiges, attraktiveres Praktikum zu absolvieren, könnten die Träger die Schülerinnen und Schüler für das Praktikum anstellen, gefördert mit 1.000 Euro. Davon blieben ca. 700 Euro netto für die Schülerinnen und Schüler. Gleiches wäre für das Kolleg im zweiten Jahr möglich. Zur besseren Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten wird angestrebt gemeinsam mit den Trägern ein Mentoring-Programm zu entwickeln. Beides ist mit dem Bund zu verhandeln.