VP-Jagdsprecher LAbg. Aschenbrenner: Weg zur einfacheren Entnahme von Wölfen geebnet – vehementer Einsatz der Steirischen Volkspartei trägt Früchte
Im Europäischen Parlament wurde am 8. Mai im Eilverfahren mit einer deutlichen Mehrheit für die Herabsetzung des Schutzes des Wolfs gestimmt. Der Wolf ist künftig nicht mehr „streng geschützt“ sondern „geschützt“. Diese Schutzstatus-Absenkung bringt hinkünftig mehr Handlungsspielraum bei der Entnahme von Problemwölfen. Bereits im Jahr 2023 hatte die Kommission vorgeschlagen, den Status des Raubtiers zu senken. Der Wolf ist in der Vergangenheit in Regionen innerhalb der Europäischen Union zurückgekommen, in denen er lange nicht mehr anzutreffen war. Zudem hat die Zunahme der Population immer wieder zu Konflikten und Schwierigkeiten geführt.
„Es ist notwendig und dem langjährigen Einsatz der Steirischen Volkspartei mit Landesrätin Simone Schmiedtbauer zu verdanken, dass der Wolf künftig besser reguliert werden kann, wenn es notwendig ist. Das sanfte verscheuchen von Problemtieren ist nicht ausreichend. Mit dem Beschluss im Europäischen Parlament ist nun weitreichenderen Maßnahmen der Weg geebnet – es ist notwendig, dass unter Umständen auch ein Abschuss möglich ist“, so der ÖVP-Sprecher für Jagd im Landtag Steiermark Bruno Aschenbrenner und sagt weiter: „Es geht schlussendlich um die Sicherheit in besiedelten Gebieten und den Schutz unserer Landwirtschaft!“
Der Wolfsbestand hat sich in der EU in den vergangenen zehn Jahren annähernd verdoppelt. Laut einer neuen Studie aus 34 Ländern ist die Zahl der Wölfe von rund 12.000 Exemplaren auf über 21.500 gestiegen.
In der Steiermark gilt bereits seit Dezember 2023 eine Wolfsverordnung: Risiko- und Schadwölfe dürfen unter gewissen Voraussetzungen erlegt werden. Landesrätin Simone Schmiedtbauer möchte diese Verordnung jetzt an die geänderten EU-Rahmenbedingungen anpassen. „Ich freue mich, dass der Schutzstatus von Wölfen endlich an die realen Gegebenheiten angepasst wurde. In einem nächsten Schritt möchte ich jetzt eine Novelle der steirischen Wolfsverordnung erarbeiten, damit wir den zusätzlichen Handelsspielraum, den uns diese europarechtliche Änderung bringt, bestmöglich im Sinne unserer Alm- und Weidewirtschaft nutzen können.“