Die Klubobleute aller ÖVP-Landtagsklubs sowie des Parlamentsklubs trafen sich gestern und heute in der Stadt Salzburg. Der Einladung des Salzburger Klubobmanns Wolfgang Mayer folgte neben den VP-Klubobleuten aus Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien auch der Klubobmann im Nationalrat August Wöginger. Auf der Tagesordnung standen Abstimmungen unter den Bundesländern aber auch zwischen dem Parlamentsklub und den Klubs der Landtagsfraktionen. Weiters wurden Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung oder auch der Finanzausgleich und mehr Leistungsorientierung im Sozialhilfebereich besprochen. Der steirische VP-Klubobmann Lukas Schnitzer hatte einige zentrale weiß-grüne Anliegen mit im Gepäck.
Insbesondere thematisierte Schnitzer die Arbeitspflicht in Asylunterkünften der Bundesländer. 2024 wurde in allen Asylunterkünften des Bundes eine Arbeitspflicht eingeführt, wer sich nicht daran hält, bekommt weniger Geld. Schnitzer würde die Arbeitspflicht, wie in Unterkünften des Bundes bereits vorhanden, nun auch für jene der Länder befürworten.
„Um den Beitrag an der Gemeinschaft zu erhöhen, sollten Asylwerbende in Unterkünften der Bundesländer auch gemeinnützige Tätigkeiten verrichten. Dies wäre nicht nur im Sinne der Integration wichtig, sondern auch um einen weiteren Beitrag zu leisten“, so Schnitzer, denn „wer von der Allgemeinheit unterstützt wird, soll auch etwas zurückgeben und sich in der Gemeinschaft einbringen. Deshalb wäre eine weiterführende Arbeitspflicht für Asylwerber nicht nur ein wichtiges Zeichen – sowohl als Signal der Asylwerber, dass man während der Wartezeit bereit ist seinen Anteil zu leisten, als auch an die Menschen in unserem Land, dass man nicht ohne weiteres Hilfsansprüche stellen kann. Ganz allgemein: Wir müssen unseren Weg weitergehen und die illegale Migration auf Null bringen.“
In Bundesbetreuung befinden sich Asylwerbende in der Regel nur ganz am Anfang, wenn sie schon einen Asylantrag gestellt haben und auf die Zulassung zum Verfahren warten. Danach übersiedeln sie in die Grundversorgung der Länder. 2024 wurde eine entsprechende Verordnung zur Arbeitspflicht für alle Unterbringungen des Bundes erlassen. Diese Maßnahme findet nicht nur in der Bevölkerung Zuspruch, sondern auch unter den Geflüchteten. Bisher leisteten 2.650 Menschen rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit. Mehr als 72 Prozent der Asylwerber sind der Verpflichtung nachgekommen. Jenen 28 Prozent, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde das Taschengeld gekürzt.