Schwerpunkte sind Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und die Sicherstellung der regionalen Versorgung
„Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns nun auf ein umfassendes Paket für eine neue Raumordnung und ein neues Baugesetz geeinigt, das erhebliche Verbesserungen bringen wird“, bestätigen die Klubobleute Barbara Riener (VP) und Hannes Schwarz (SP).
Baulandmobilisierung als wichtiges Instrument des Klimaschutzes
Durch das Nutzen dieses Instruments sollen nur jene Grundstücke verbaut werden, die am besten geeignet sind, um ein weiteres Versiegeln von wertvollen Freiflächen zu verhindern. Grundstücke über 1000 Quadratmeter können zukünftig mit einer Baulandabgabe in Höhe von 2% des durchschnittlichen Grundstückpreises laut Statistik Austria belegt werden. Jene Grundstücke, die sich im Grüngürtel oder im Nahebereich von Tierhaltungsbetrieben befinden, landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen und Baugrundstücke im Eigentum von Gemeinden und Wohnbauträgern sollen von dieser Mobilisierungsabgabe ausgenommen werden.
Sicherstellung der Versorgung mit regionalen Lebensmitteln
Durch eine Neuregelung der Bestimmungen in Bau- und Raumordnung hinsichtlich Tierhaltungsbetrieben soll gewährleistet werden, dass es heimischen Betrieben weiterhin ermöglicht wird, für die regionale Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Gleichzeitig sollen Nutzungskonflikte mit der Wohnbevölkerung aufgrund des bei Tierhaltungsbetrieben entstehenden Geruchs so gering wie möglich gehalten werden. Gemeinden wird mit dieser Regelung ein Instrument zur Verfügung gestellt, eine sinnvolle und langfristige Raumplanung in diesem Bereich gestalten und gleichzeitig Verfahren effizient durchführen zu können sowie für Rechtssicherheit zu sorgen.
Umfassende Klimaschutzmaßnahmen
Neben der bereits erwähnten Baulandmobilisierung werden in beiden Gesetzen an vielen Stellen wichtige Klimaschutzmaßnahmen gesetzt. Erneuerbare Energie, Photovoltaikflächen und öffentlicher Verkehr sowie die flächensparende Verbauung sind wesentliche Punkte der geplanten Novelle.
Neue Regelung von Leerstand und Zweitwohnsitzen
Teil des Verhandlungspakets ist auch die geplante Beschlussfassung eines Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes. Hier wird auf bestimmte Herausforderungen in den Gemeinden reagiert und den Kommunen künftig ein Instrument in die Hand gegeben, auf die Leerstands- und Zweitwohnsitzthematik reagieren zu können. Gemeinden können damit eine Abgabe einführen und individuell dafür sorgen, dass Gemeindehaushalte entlastet werden. „Durch Zweitwohnsitze und Leerstände entstehen in den Gemeinden Infrastrukturkosten. Mit dieser Abgabe kann ein guter Ausgleich dafür geschaffen werden. Gleichzeitig wird durch diese neue Regelung Wohnraum leistbar und zugänglich gemacht“, erklären Gemeindesprecher Erwin Dirnberger (VP) und Wolfgang Dolesch (SP).
Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind unter anderem Dienstwohnungen, durch Pflegeaufenthalt leerstehende oder unvermietbare Wohnungen, als Vorsorge für ein Kind geplante Wohnungen, Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugenossenschaften oder von Gebietskörperschaften. Mit dieser Abgabe wird gleichzeitig die Ferienwohnungsabgabe – die in der Zweitwohnsitzabgabe aufgeht – ersetzt.
„Mit dieser Novelle reagieren wir nun auf Herausforderungen und Probleme, mit denen Gemeinden zum Beispiel mit Leerständen und Zweitwohnsitzen in der Realität konfrontiert sind. Daher sind wir besonders froh, dass wir dieses so wichtige Paket nun auf den Weg bringen“, sind sich Dirnberger und Dolesch einig.
Die ausverhandelten Eckpunkte der Novelle von Baugesetz, Raumordnungsgesetz und des Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes wurden heute in den zuständigen Unterausschüssen vorgestellt und diskutiert. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen im ersten Quartal im Landtag beschlossen werden.