„Mit dieser Novelle des Leichenbestattungsgesetzes soll gewährleistet werden, dass im Todesfall möglichst rasch reagiert werden kann und eine Verbringung des Leichnams weg von Unfallstelle oder Sterbeort zuhause ermöglicht wird”, erklären die Landtagsabgeordneten Erwin Dirnberger (ÖVP) und Stefan Hofer (SPÖ).
Um Verzögerungen bei der Vornahme der Totenbeschau zu verhindern, soll es durch die neue Regelung künftig im Ausnahmefall möglich sein, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Vornahme der Totenbeschau auch Ärztinnen und Ärzte, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt sind, heranziehen können.
Ein derartiger Ausnahmefall wäre zum Beispiel die plötzliche Verhinderung der Totenbeschauerin oder des Totenbeschauers bzw. der Stellvertretung.
Damit eine entsprechende Entlohnung der Ärztinnen und Ärzte, die im Auftrag der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tätig werden, gewährleistet ist, werden die für die Durchführung der Totenbeschau vorgesehenen Tarife herangezogen. Diese werden derzeit nach der Gemeindearzt-Entgeltverordnung bemessen. Die im Einzelfall erteilte Beauftragung der Ärztinnen und Ärzte zur Vornahme der Totenbeschau ersetzt allerdings nicht die Verpflichtung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Bestellung von Totenbeschauerinnen und Totenbeschauern.
„Wir appellieren an die Ärztinnen und Ärzte, dass sie auch bereit sind, ihren Beitrag zu leisten, damit die Verbesserungen für alle Beteiligten, die wir gesetzlich ermöglicht haben, auch in der Praxis funktionieren und umgesetzt werden”, so Dirnberger und Hofer abschließend.