Nach derzeitiger Gesetzeslage kann einem Asylberechtigten nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt im Bundesgebiet bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft verliehen werden. Anderen Fremden kommt diese Möglichkeit erst nach zehn Jahren zu.
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer hat in einer Stellungnahme festgehalten, dass er durchaus der Meinung sei, dass hier Änderungsbedarf bestehe. Auch die neue türkis-blaue Bundesregierung hat das in ihr Programm aufgenommen. So sollen etwa die Voraussetzungen und die nötige Aufenthaltsdauer für den Erwerb der Staatsbürgerschaft angepasst werden.
Diese Änderungspläne wurden in der Landtagsdebatte von den VP-Mandataren unterstützt. Da die österreichische Staatsbürgerschaft etwas Besonderes ist und mit ihr auch das Wahlrecht einhergeht, soll nicht nur der Erwerb neu geregelt werden, sondern auch ein neuer feierlicher Rahmen für ihre Verleihung gestaltet werden.
Nachdem der Vollzug im Staatsbürgerschaftswesen zwar Landessache, die Gesetzgebung jedoch Bundessache ist, zeigten sich die Abgeordneten zuversichtlich, dass die Bundesregierung ihre Pläne konsequent umsetzen wird.