Die Innung der Rauchfangkehrer mit ihrem Innungsmeister Christian Plesar überbrachte ihre Neujahrswünsche an die Klubobleute der Zukunftskoalition Karl Lackner (ÖVP) und Hannes Schwarz (SPÖ). Eine gute Gelegenheit sich auch über die neue Kehrordnung auszutauschen, die der Landtag im Dezember beschlossen hat.
„Die neue Kehrordnung regelt die Tätigkeit der steirischen Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer. Ihre Arbeit ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit in den steirischen Haushalten.“, betonen Lackner und Schwarz.
Die Kehrintervalle werden in den neuen gesetzlichen Bestimmungen reduziert. Kontrollen der Dichtheit der Anlagen (alle fünf bis zehn Jahre, je nach Art), sowie des richtigen Anschlusses (jährlich) finden in den heimischen Haushalten nun regelmäßig statt.
Dadurch soll das Austreten von giftigem Rauchgas oder das Entstehen von Rußbrand in der Abgasanlage verhindert werden. Da Rauchfänge oft durch Wohnräume gehen, werden durch die neuen Regelungen Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner reduziert.
Wesentlich dafür ist die neu geschaffene Möglichkeit, dass Rauchfangkehrer direkt ein mündliches Heizverbot aussprechen können. Damit können Fachleute eingreifen, bevor es zu Gefahrensituationen in einem Haushalt kommen kann.