Nach jahrelangen und sehr umfangreichen Verhandlungen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen und nach Einbeziehung aller Interessensgruppen und Fachexperten im Naturschutzbereich hat der Landtag Steiermark auf Initiative der steirischen Zukunftspartnerschaft ein neues Naturschutzgesetz beschlossen. Im Zentrum stehen der zeitgemäße Schutz unserer Naturgüter, ein fairer Umgang mit Grundeigentümern und eine verbesserte Anwendbarkeit des Gesetzes durch weniger Bürokratie.
Die Neuerungen enthalten unter anderem eine bessere Lesbarkeit und klare Vereinfachungen im Sinne eines One-Stop-Shop-Prinzips für Betroffene. Darüber hinaus finden sich beispielsweise besonders die Stärkung des Vertragsnaturschutzes, ein erhöhter Schutz für bedeutsame Moore, eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen und die Aufnahme von ökologischen Ausgleichsregelungen im Gesetz wieder.
„Nach rund 22 Jahren Vorarbeit mit allen Interessensvertretern, zahlreichen Verhandlungen im zuständigen Unterausschuss und Ausschuss kann man wohl kaum von einem Eilverfahren sprechen, wie manche behaupten. Es war höchste Zeit ein modernes Naturschutzgesetz auf den Weg zu bringen, das mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Betroffene schafft und einen fairen Interessensausgleich zwischen den Anliegen des Naturschutzes, der Landwirte und Grundbesitzer und auch der Stadt Graz sicherstellt“, so KO Karl Lackner und LAbg. Hubert Lang.
„In den Sitzungen der Arbeitsgruppen wurde auf Basis der bisherigen Entwürfe und den dazu vorliegenden Stellungnahmen schrittweise ein modernes Naturschutzgesetz erarbeitet. Dabei waren alle im Landtag vertretenen Fraktionen sowie alle Interessensgruppen und Fachexperten im Naturschutzbereich eingebunden. Es war daher an der Zeit, einen gut anwendbaren Kompromiss zu formulieren und in einem Gesetz zu bündeln, das wir nun beschlossen haben. Auch der Verfassungsdienst hat die Auffassung vertreten, dass angesichts dieser Tatsachen kein neuerliches Begutachtungsverfahren notwendig sei“, stellen die Abgeordneten der Steirischen Volkspartei nochmals klar.
„Der heutige Beschluss ist ein wichtiger und guter Schritt für die Steiermark und den Naturschutz in unserem Land“, so Lackner und Lang abschließend.
Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Grünen, in dem weitere Naturschutzauflagen für Grundbesitzer, Landwirte und Wirtschaftstreibende gefordert wurden.