Derzeit ist für Schulkinder, die zur Fahrt in die Schule den Buslinienverkehr nutzen, eine Zählregelung des Kraftfahrliniengesetzes aus dem Jahr 1967 anzuwenden. Nach dieser Regel sind drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren nicht zu zählen. Für diesen Verkehr besteht außerdem keine Anschnallpflicht. Die Zukunftskoalition aus ÖVP und SPÖ stellte daher den Antrag, die Zählregelung im Buslinienverkehr zu ändern.
Aktueller Auslöser der Debatte war die erhebliche Überfüllung und die damit einhergehenden Gefahrensituationen in Schulbussen rund um die Gemeinde Obdach. Auf Betreiben des Murtaler Landtagsabgeordneten Hermann Hartleb wurde daher der Antrag der Zukunftskoalition eingebracht, um eine Lösung herbeizuführen.
„Vielerorts ist die Situation in den Schulbussen alarmierend. Bei überfüllten Schulbussen auf Freilandstraßen ist die Sicherheit der Schulkinder gefährdet, denn es gibt – etwa im Falle einer Notbremsung – oft nicht die Möglichkeit Haltegriffe zu benutzen. Die aktuell geltende Bestimmung im Gesetz ist bereits über 50 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäß. Es gilt nun das entsprechende Bundesgesetz zu ändern, damit die Sicherheit unserer Schulkinder wieder gewährleistet ist“, betonte Hartleb im Landtag und bekräftigte den Handlungsbedarf:
„Es braucht eine gute Gesamtlösung was den Schultransport im Sinne der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler betrifft. Die Situation in Obdach hat viele Reaktionen in der gesamten Steiermark hervorgerufen, die zeigen, dass es rasch eine Lösung braucht!“
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.