Die Gesetzesentwürfe für das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie das Kinderbetreuungsförderungsgesetz werden morgen in der Regierung zur Auflage eingebracht und im Sommer beschlossen. Damit erreichen die Gesetzestexte Anfang September den Landtag. Die neuen Bestimmungen gelten nach dem Landtagsbeschluss mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/21.

Die Verhandlungsergebnisse zum neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurden nun in die Gesetzestexte eingearbeitet und in einer finalen Abstimmungsrunde bestätigt. Damit wird ein zeitgemäßes und auf breiter Basis erarbeitetes Gesetz in die Regierung eingebracht. Unter Einbindung der ARGE Kinderbildung- und -betreuung, der ua. die Gewerkschaften und der Berufsverband angehören, und dem Städte- und dem Gemeindebund wurden diese Gesetzesentwürfe erarbeitet.

„Ich habe von Anfang an gesagt, dass ein neues Gesetz nur dann kommen kann, wenn es ein für alle Beteiligten gutes Gesetz ist“, betont Ursula Lackner, Landesrätin für Bildung und Gesellschaft (SPÖ). „Die Gespräche verliefen in guter und konstruktiver Atmosphäre und wurden vom gemeinsamen Interesse getragen, ein zukunftsweisendes Gesetz für die Steiermark zu entwickeln.“

Unterstützt wird der nunmehrige Gesetzesentwurf auch von ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener: „Bei der Finanzierung der Leitungsfreistellung ab der ersten Halbtagsgruppe kommt man nun den steirischen Gemeinden und damit auch der finanziell stark betroffenen Stadt Graz entgegen. Ein besonderes Anliegen ist es mir, durch die Berücksichtigung des aufrechten Masernimpfstatus für die Aufnahme in Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen den sogenannten Herdenschutz und damit eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent zu erreichen. Hier geht es um den Schutz der Jüngsten und Schwächsten.“

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Begutachtungsentwurf:

  • Besonders wichtig war es, das Herzstück der Neufassung auf eine breite Basis zu stellen: Die Leitungsfreistellung. Diese soll ab 2020/21 verpflichtend kommen und allen, auch den kleinen Einrichtungen, zu Gute kommen.
  • Künftig können Gemeinden die Nachmittagsbetreuung in kleinen Einrichtungen flexibler gestalten, um dem Bedarf der Eltern entgegenzukommen.
  • Der Häufung von Masernfälle in der Steiermark steuert die Steiermärkische Landesregierung nun entgegen: Kinder mit einem Nachweis über die Masernimpfung können bei der Aufnahme bevorzugt werden.
  • Neu hinzugekommen ist im Zuge der Verhandlungen ein Verstärkungspool, der Einrichtungen mit einem erhöhten Betreuungsaufwand zusätzliches Personal zur Verfügung stellt. Dieser Verstärkungspool wird aus Mitteln des Landes finanziert.
  • Zweijährige verbleiben wie bisher in der Kinderkrippe. Die „Frühchenregelung“ bleibt erhalten: In begründeten Fällen kann ein Kind auch nach dem 3. Geburtstag das Krippenjahr beginnen.
  • Die Hortgruppengröße verbleibt bei 20 (statt 25). 
  • Mehr Flexibilität, mehr Qualität, weniger Verwaltungsaufwand – auf diesen drei Säulen basiert die Neufassung des Steirischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes.
  • Überblick: Das bringt das geplante Gesetz:
  • Auch wenn das Paket von allen Beteiligten als guter Schritt in die richtige Richtung gesehen wird, bleibt im Hinblick auf Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel trotz Freistellung und Verstärkungspool noch einiges zu tun, weiß Lackner. „Wir werden daher die gute Gesprächsbasis nützen und weiter gemeinsam an künftigen Verbesserungen arbeiten“, kündigt die Landesrätin für Bildung und Gesellschaft an.
  • Mehr Ressourcen für die Einrichtungen
  • Stufenweise LeiterInnen-Freistellung ab der 1. Halbtagsgruppe
  • Verstärkungspool für Einrichtungen mit hohem Betreuungsaufwand
  • Mehr Flexibilität für Kinder und Eltern
  • Neues Modell der flexiblen Nachmittagsbetreuung
  • Übergang von Krippe in den Kindergarten wird flexibler gestaltet
  • Mindestanwesenheitszeit in Krippen von 4 auf 3 Tage reduziert
  • Weniger Verwaltungsaufwand für MitarbeiterInnen
  • Anpassung von Ausnahmeregelungen: Weniger Bürokratie bringt mehr Zeit für Kinder
  • Gesetzliche Ferienregelung für Kinderhöchstzahlen bei Tagesmüttern/-vätern

Zahlen Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark

  • Anzahl der PädagogInnen, ErzieherInnen und BetreuerInnen steiermarkweit: rund 6000

 

Entwicklung der Anzahl der Einrichtungen seit Amstantritt LRin Lackner

 

Einrichtungsart Anzahl der Einrichtungen 2014/2015 Anzahl der Einrichtungen 2018/19 Zuwachs an Einrichtungen Zuwachs in %
Kinderkrippen 187 261 74 39,6
Kindergärten 531 548 17 3,2
Alterserw. Gruppen 178 173 -5 -2,8
Kinderhäuser und Horte 13 15 2 15,4
Horte 60 49 -11 -18,3
SUMME 969 1.046 77 7,9
Entwicklung der Anzahl der Gruppen seit Amstantritt LRin Lackner
Einrichtungsart Anzahl der Gruppen 2014/2015 Anzahl der Gruppen 2018/19 Zuwachs an Gruppen Zuwachs in %
Kinderkrippen 280 388 108 38,6
Kindergärten 1.150 1.213 63 5,5
Alterserw. Gruppen 218 227 9 4,1
Kinderhäuser 17 20 3 17,6
Horte 142 126 -16 -11,3
SUMME 1.807 1.974 167 9,2
Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder seit Amstantritt LRin Lackner
Einrichtungsart Anzahl Kinder 2014/2015 Anzahl Kinder 2018/19 Zuwachs Kinder Zuwachs in %
Kinderkrippen 2.950 4.213 1.263 42,8
Kindergärten 25.157 27.273 2.116 8,4
Alterserw. Gruppen 3.128 3.433 305 9,8
Kinderhäuser 484 529 45 9,3
Horte 2.608 2.329 -279 -10,7
SUMME 34.327 37.777 3.450 10,1