Gemeinden können sektorale Verbotszonen einrichten, ein Bettelverbot mit Tieren wird umgesetzt.
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrem Arbeitsübereinkommen „Starke Steiermark. Sichere Zukunft.“ ein Verbot der organisierten Bettelei vereinbart. Bisher war ein solches im Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz nicht vorgesehen. Verboten waren bislang lediglich das aufdringliche Betteln, dass jemand eine unmündige minderjährige Person zum Betteln mitnimmt oder eine unmündige minderjährige Person dazu anstiftet. Mit der heute beschlossenen Regierungsvorlage wird nachgeschärft.
(1) Es ist verboten, an öffentlichen Orten oder im Umherziehen von Haus zu Haus oder von Wohnung zu Wohnung um Geld oder geldwerte Sachen wie folgt zu betteln:
1. in aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen, Beschimpfen, unaufgefordertes Begleiten oder unerwünschtes Betreten;
2. als Beteiligter einer organisierten Gruppe;
3. unter Mitführung einer unmündigen minderjährigen Person;
4. unter Mitnahme eines Tieres, mit Ausnahme von Assistenzhunden gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz, um den Bettelertrag zu steigern.
(2) Weiters ist es verboten, eine Person zum Betteln zu veranlassen oder sonst das Betteln durch eine Gruppe zu organisieren.
(3) Die Gemeinde kann, sofern Betteln nicht nach Abs. 1 verboten ist, durch Verordnung Betteln an bestimmten öffentlichen Orten untersagen, wenn aufgrund der dort zu erwartenden Anzahl an bettelnden Personen und der örtlichen Verhältnisse zu befürchten ist, dass die Benützung des öffentlichen Orts durch andere Personen erschwert wird, oder durch solches Betteln sonst ein das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstand bereits besteht oder unmittelbar zu erwarten ist.
„Der Steirischen Volkspartei war es schon seit Jahren ein Anliegen, auch in der Steiermark das Bettelverbot auszuweiten und vor allem das organisierte Betteln einzudämmen, damit keine Belästigungen an belebten Plätzen stattfinden können. Ziel muss es ohnehin sein, dass niemand betteln muss und dabei schon gar keine Tiere als Werkzeug missbraucht werden“, so VP-Klubobmann Lukas Schnitzer und betont: „Ich bin froh, dass dies nun gelingt und Gemeinden, vor allem natürlich die Stadt Graz, nun selbst entscheiden können wo konkret vorgegangen wird. Zusätzlich wird durch diese Ausweitung des Verbotes der organisierten Kriminalität weiter Nährboden entzogen!“
Der Gesetzesentwurf wurde einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Innerhalb dieses Prozessvorganges hat es keine inhaltlichen Beanstandungen gegeben, weshalb kein Änderungsbedarf notwendig wurde. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Landtag, soll das Gesetz mit 1. September in Kraft treten.