Mit der Novellierung der Steirischen Gemeindeordnung werden die steirischen Gemeinden zukunftsfit für die Umsetzung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) gemacht, die mit Anfang 2020 zu vollziehen ist und die einen grundlegenden Wandel im Haushaltsrecht bedeutet.
Die Novelle bringt einige Neuerungen mit sich. Einerseits wird es Erleichterungen in der Gemeindeverwaltung mit größerer Transparenz geben sowie einige Anpassungen der Gemeindeordnung an die realen Bedürfnisse der Praxis in den Gemeinden. Andererseits bringt die Novellierung eine Beschränkung von riskanten Finanzgeschäften mit sich. „Außerdem haben wir einige Anregungen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufgenommen, um die Steirische Gemeindeordnung noch praxisgerechter und Verwaltung und Vollzug einfacher und zugleich transparenter zu gestalten“, erklären die Gemeindesprecher Erwin Dirnberger (ÖVP) und Karl Petinger (SPÖ).
Zusätzlich werden Rechtsgrundlagen für die Übertragung von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats im Internet geschaffen und die Neuregelung der Vorgaben für Verhandlungsschriften von Gemeinderat, Vorstand und Ausschüssen ermöglicht. Die Wiedereinführung der Funktion des Ortsvorstehers und der Wegfall der Funktion des Ortsteilbürgermeisters sind vorgesehen, da dies zum Teil zu Verwirrung aufgrund der Begrifflichkeiten geführt hat.
„Die Umsetzung der VRV stellt die Gemeinden vor einige Herausforderungen. Wir haben die Spielregeln für die Gemeindeverwaltung und den Vollzug nun dementsprechend angepasst, damit dieser grundlegende Wandel im Haushaltsrecht bestmöglich vollzogen werden kann,“ so Dirnberger und Petinger, „wir haben alle Anregungen der Opposition geprüft und soweit dies möglich und auch sinnvoll erschien, in die vorliegende Novelle aufgenommen. Einige Anregungen konnten allerdings schon aufgrund (bundes-)verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht umgesetzt werden.“
Die schnellstmögliche Beschlussfassung ist notwendig, damit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden rechtzeitig entsprechend für die Umsetzung der neuen Haushaltsregeln geschult werden können. Auch die EDV-Änderungen benötigen eine entsprechende Vorlaufzeit, damit die Voranschläge für 2020 fristgerecht richtig erstellt werden können. Die Novellierung der Steirischen Gemeindeordnung soll im nächsten Landtag am 12. Februar 2019 beschlossen werden.
Abschließend stellen sich die beiden Gemeindesprecher hinter die Gemeindepolitik: „Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben große Verantwortung in ihrer tagtäglichen Arbeit für die Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Ort. Mit dieser Novelle wollen wir der Gemeindepolitik ermöglichen, sich weiter zu entwickeln und an die modernen Anforderungen anzupassen.“