Initiative der Zukunftskoalition soll Effizienz und Effektivität
der Gemeindeaufsicht weiter steigern.
Der Landtag Steiermark befasste sich in seiner Sitzung am Dienstag mit einem Bericht des Landesrechnungshofs zur Gebarungskontrolle der Gemeindeaufsicht.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht festgehalten, dass die Aufsichtsbehörde in ihrer Tätigkeit rund um die Gemeinden Hart bei Graz und Hartberg, anhand derer ihre Tätigkeit geprüft wurde, ordnungsgemäß gehandelt hat. Aufsichtsbeschwerden wurden fristgerecht bearbeitet und erledigt. Wie in all seinen Berichten hat der Rechnungshof auch für die Tätigkeit der Gemeindeaufsicht Empfehlungen für eine weitere Effizienz- und Effektivitätssteigerung ausgesprochen.
Prüfung ohne Schonung aber auch ohne Vorverurteilung
„Der Bericht des Landesrechnungshofs zeigt, dass die steirische Gemeindeaufsicht vorbildlich und konsequent arbeitet. Die Skandalisierungsversuche der Opposition gehen ins Leere. Die steirischen Gemeinden werden ohne Vorverurteilung und Kriminalisierung aber auch ohne Zurückhaltung oder Schonung geprüft. Die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes, die die wertvolle Tätigkeit der Aufsichtsbehörde weiter verbessern, wollen wir im Rahmen unserer Landtagsarbeit unterstützen“, betonte Gemeindesprecher Erwin Dirnberger im Namen der Abgeordneten der Steirischen Volkspartei.
Zahlreiche Verbesserungen bereits umgesetzt
Er verweist zudem darauf, dass der Prüfungszeitraum des Rechnungshofs nur bis 2016 reichte. Seither wurden bereits zahlreiche Maßnahmen in Angriff genommen. Die Entschließungsanträge, die die Freiheitliche Partei in der Landtagssitzung eingebracht hat, sind damit weitgehend überholt. Eine Initiative der Zukunftskoalition soll die Effizienz und Effektivität der Arbeit der Gemeindeaufsicht weiter steigern.
„Wir haben im Landtag einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir eine weitere Effizienz- und Effektivitätssteigerung der Arbeit der Aufsichtsbehörde erreichen wollen. Wir stellen damit eine ordentliche Kontrolle sicher, ohne in die Gemeindeautonomie und die Selbstständigkeit unserer Kommunen einzugreifen oder gezielte Skandalisierung zu betreiben, wie das so oft versucht wird“, stellt Dirnberger klar.
Koalitions-Initiative bringt weitere Verbesserungen
Im Entschließungsantrag ist ein Abgehen vom bisherigen fünfjährigen Prüfintervall für die steirischen Gemeinden hin zu primär risikobasierten Kriterien vorgesehen. Das Mindestprüfintervall soll zwei Gemeindefunktionsperioden – also zehn Jahre – betragen. Zudem sollen dienstrechtliche Verbesserungen durch die Landesregierung geprüft werden, die zu einem steiermarkweit effizienten Ressourceneinsatz sowie zu einer einheitlichen Aus- und Weiterbildung der Prüforgane führen.
Eine Überarbeitung der Bedarfszuweisungsrichtlinien auf Basis der Empfehlungen des Landesrechnungshofes soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Zudem richtet sich eine Initiative mit der Intention einer Änderung der Prüfvoraussetzung an den Bundesverfassungsgesetzgeber, damit die Landesregierung leichter Gemeindeprüfungen durch den Rechnungshof anstoßen kann.
Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Gebarungskontrolle der Gemeindeaufsicht wurde – wie auch der Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ – einstimmig angenommen.