Pflegebedürftigen Menschen bleibt nach Abzug des Kunden*innenbeitrages und nach Abschöpfung des Pflegegeldes künftig jedenfalls ein Betrag in Höhe des Sozialunterstützungshöchstsatzes von derzeit 1.053,64 Euro.
Diese Maßnahme stellt sicher, dass der allgemeine Lebensunterhalt und Wohnbedarf trotz Pflegebedürftigkeit und häuslicher Versorgung gedeckt ist und ist damit ein wesentlicher Faktor, um den Grundsatz mobil vor stationär nachhaltig zu fördern.
Die Landesregierung setzt nun diese, von allen Landtagsparteien gemeinsam geforderte Maßnahme, rasch um.
„Altern in Würde muss für jeden Menschen möglich sein. Gleichzeitig gilt es, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte und pflegende Angehörige stetig zu verbessern. Dabei muss ein Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich gewährleistet bleiben.
Mit dieser Maßnahme wird nun ein wichtiger Teil der Forderungen aller im Landtag vertretenen Parteien rasch umgesetzt und die Pflegereform mit dem Ziel ‚mobil vor stationär‘ wird weiter vorangetrieben“, so VP-Klubobfrau und – Pflegesprecherin Barbara Riener.