Beim Notarztgipfel am 11. Juli 2022 in der Grazer Burg wurde über mögliche Maßnahmen gesprochen, die die Verfügbarkeit von Notärztinnen und Notärzten im Notarztwesen verbessern können. Auf zwei Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig umzusetzen sind, haben sich alle Beteiligten unter Moderation von Landeshauptmann Christopher Drexler geeinigt.
So wurde die Umsetzung des 24-Stunden-Betriebs des Notarzthubschraubers am Standort Öblarn in der Regierungssitzung am 11. August auf den Weg gebracht. Eine weitere Maßnahme war der Auftrag an die Fachabteilung Katastrophenschutz, die Honorarsätze für die freiberuflich tätigen Notärztinnen und Notärzte mit der Ärztekammer neu zu verhandeln. Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und nun die nötige Aufstockung der diesjährigen Mittel an die Gesundheitsversorgungs-GmbH Steiermark (GVG) per Umlauf von der Landesregierung beschlossen.
Die Änderungen ab 1.9.2022 in der Steiermark:
- Jeder Stützpunktleiterin bzw. jeder Stützpunktleiter bekommt für die Ausübung dieser Tätigkeit eine monatliche Abgeltung in der Höhe von 720 Euro.
- Die Notärztin oder der Notarzt erhält für jede persönlich oder von ihrer Vertretung geleistete Notarztdienststunde ein Entgelt in der Höhe von 45 Euro (Wochentage) und 60 Euro brutto (Samstag, Sonn- und Feiertag). Das entspricht einer Erhöhung um je zehn Euro zur bisherigen Honorierung.
- Die Notärztin oder der Notarzt erhält zusätzlich für jeden von der Rettungsleitstelle Steiermark in der elektronischen Einsatzdokumentation angelegten und von der Notärztin bzw. dem Notarzt ordnungsgemäß dokumentierten und abgeschlossenen Einsatz eine Einsatzpauschale in der Höhe von 120 Euro; für Einsätze im Einzugsgebiet der beiden Grazer Stützpunkte 60 Euro.
- Die Notärztin oder der Notarzt erhält unabhängig davon, ob ein Einsatz tatsächlich stattfindet, zusätzlich ein Einsatzfixum in der Höhe von 120 Euro (Wochentage) und 240 Euro brutto (Samstag, Sonn- und Feiertag) für alle Standorte außer Graz.
- Die bestehende Regelung, betreffend die zusätzliche Zulage in der Höhe von 200 Euro für die Stützpunkte Mariazell, Mürzzuschlag, Bad Radkersburg, Rottenmann, Bad Aussee, Schladming, Murau und Vorau (Zonenzulage) bleibt unberührt.
Über ein ganzes Jahr gerechnet bedeuten die neuen Honorarsätze einen budgetären Mehraufwand in der Höhe von 3,2 Millionen Euro.
Bei den ebenfalls beim Notarztgipfel festgehaltenen Notwendigkeiten, das Sanitätergesetz an die modernen Gegebenheiten anzupassen und die juristischen Voraussetzungen für die Telemedizin zu schaffen, handelt es sich um Bundeskompetenzen. Die Landesregierung setzt sich konsequent für die erforderlichen Anpassungen ein. Derzeit wird ein genaues Konzept ausgearbeitet, das bei der Landesgesundheitsreferentenkonferenz zur Beschlussfassung eingebracht werden soll.
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Ich möchte mich im Namen aller Steirerinnen und Steirer vor allem bei jenen rund 450 Ärztinnen und Ärzten bedanken, die derzeit in der Steiermark im Notarztwesen tätig sind und tagtäglich Leben retten. Das Notarztwesen ist ein besonders sensibler Bereich innerhalb unseres Gesundheitswesens. Daher gilt es laufend Optimierungen vorzunehmen – insbesondere wenn Probleme auftreten. Ich danke allen Beteiligten, dass rasch erste Maßnahmen in Umsetzung gebracht werden konnten und wir von unserer Expertenrunde im Juli ausgehend gemeinsam für bestmögliche Bedingungen für unsere Rettungskräfte und damit für die Notfallversorgung in unserem Land arbeiten“, so der Landeshauptmann, der in der Landesregierung gemeinsam mit Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß für das Notarztwesen zuständig ist.
Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß freut sich über die konstruktive Zusammenarbeit: „Wir sitzen mit allen Partnerinnen und Partnern im Notarztwesen an einem Tisch. Das konstruktive Gesprächsklima zwischen Land, Ärztekammer, Rotem Kreuz, KAGes und ÖAMTC macht es möglich, rasch Maßnahmen umzusetzen. Dafür danke ich. Wir werden unsere langfristigen Ziele im Maßnahmenpaket, die Änderung des Sanitätergesetz und die Telemedizin, gemeinsam angehen.“
Soziallandesrätin Doris Kampus: „Als Soziallandesrätin ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die Steirerinnen und Steirer in allen unseren Regionen, besonders in Notsituationen, medizinisch bestens versorgt sind. Grundsätzlich haben wir in der Steiermark auch ein gutes Versorgungsnetz für Notfälle, aber es hat sich eben gezeigt, dass Verbesserungen notwendig sind. Mit dem aktuellen Beschluss wird der Notarztdienst nun deutlich besser honoriert und somit der klassische Notarztdienst hoffentlich wieder für viele Medizinerinnen und Mediziner attraktiv.“
Ärztekammerpräsident Michael Sacherer: „Das steirische Notarztsystem wird mit der Neuregelung im Vergleich zu den anderen Bundesländern deutlich konkurrenzfähiger. Das ist eine gute Nachricht für die steirische Bevölkerung und für die Ärztinnen und Ärzte. Ich hoffe, dass auch Ärztinnen und Ärzte, die zwar die notärztliche Ausbildung und Berechtigung besitzen, aber bisher keine Dienste gemacht haben, das jetzt tun werden.“
Harald Eitner, Leiter der Fachabteilung Katastrophenschutz: „Als Schnittstelle zwischen dem Gesundheitswesen und dem Rettungswesen reagiert das Notarztwesen besonders sensibel auf jede Veränderung in den beiden Systemen. Deshalb sind wir gefordert, die zur Verfügung stehenden Stellschrauben permanent nach zu justieren, um eine optimale Versorgung der steirischen Bevölkerung sicherzustellen. Dies wird vor dem Hintergrund des immer gravierenderen Personalmangels in beiden Systemen von Jahr zu Jahr schwieriger. Gemeinsam mit der Ärztekammer glauben wir aber, dass es mit dem vorliegenden Ergebnis gelingen wird, eine ausreichende Anzahl von Notärzten zu motivieren, am Notarztwesen weiter bzw. neu teilzunehmen, sodass ein unbesetzter Notarztdienst künftig wieder die absolute Ausnahme sein sollte!“