Der ÖVP-Landtagsklub hat bereits im Jahr 2015, vor der Landtagswahl, sein Programm Land.Raum.Zukunft präsentiert. Neben einem breiten Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der steirischen Regionen wird darin besonderes Augenmerk auf eine erfolgreiche Regionalentwicklung gelegt. Eine koordinierte Vorgehensweise bei der Entwicklung der Regionen wird ebenso als Voraussetzung für deren Handlungsfähigkeit erkannt wie eine finanzielle Grundausstattung.
Mit dem neuen Landes- und Regionalentwicklungsgesetz befinden sich diese Konzepte der VP-Abgeordneten nun in Umsetzung. Und mehr noch: „Die Regionen erhalten einerseits die finanzielle Möglichkeit von innen heraus Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Zudem soll auch ein Impuls gegeben werden, Förderungen auf EU-Ebene abrufen zu können“, beschreibt VP-Klubobmann Karl Lackner die Potentiale, die durch das Gesetz entstehen sollen.
Die angesprochene Finanzausstattung bemisst sich auf über 12 Millionen Euro. Diese kommen je zur Hälfte aus Landes- und Gemeindemitteln. Für die rund 6,2 Millionen Euro, die das Land für die Regionen zur Verfügung stellt, wird ein spezieller Verteilungsschlüssel angewandt. Über Indikatoren wie die Bevölkerungszahl, die Fläche und die Steuerkraft werden strukturschwächere Regionen besondere Unterstützung erfahren. „Mit dem Verteilungsschlüssel der Landesmittel wird es uns gelingen eine Art ‚innersteirischen Finanzausgleich‘ zu schaffen. Regionen, deren Strukturen noch stärker wachsen müssen, bekommen so die nötigen Impulse.“, führt Klubobmann Karl Lackner zum Verteilungssystem aus.
Die Gemeindemittel, die in Form eines Vorwegabzugs der Bedarfszuweisungen einbehalten werden, fließen direkt in die jeweilige Region. Damit werde über die Entscheidungsgremien aus Regionalversammlung und Regionalvorstand sichergestellt, wie seitens des Landtagsklubs der Steirischen Volkspartei betont wird, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister maßgeblich entscheiden, welche Projekte zur Stärkung ihrer Region umgesetzt werden sollen.
„Die Gemeinden bilden das Fundament einer Region. Daher müssen Entscheidungen über die Verwendung der Mittel auch mit den Gemeinden – den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – abgestimmt sein“, untermauert Klubobmann Karl Lackner: „Mit dem neuen Landes- und Regionalentwicklungsgesetz eröffnen sich viele Möglichkeiten. Das bedeutet gleichzeitig aber auch Verpflichtungen. Die Verantwortungsträger in den Regionen sind sich dessen jedenfalls bewusst. Denn die Region gemeinsam weiter voranzubringen, bedeutet auch jede einzelne Gemeinde zu stärken.“
Der Entwurf für das Landes- und Regionalentwicklungsgesetz durchläuft derzeit ein Begutachtungsverfahren. Im Herbst 2017 soll es im Landtag beschlossen werden und mit Anfang 2018 in Kraft treten.