Die steirischen Regionen zu stärken ist ein erklärtes Ziel der Zukunftskoalition. Mit dem Beschluss des neuen Regionalentwicklungsgesetzes gelingt ein entscheidender Schritt in diese Richtung. Erstmals steht eine finanzielle Ausstattung zur Verfügung, um aus den jeweiligen Regionen heraus Projekte zu entwickeln und umzusetzen, wie die Mandatare der Steirischen Volkspartei betonten.
Kleiner Finanzausgleich innerhalb der Steiermark
Für sie steht fest: Eine Region weiter voranzubringen, bedeutet auch jede einzelne Gemeinde zu stärken. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister maßgeblich entscheiden, welche Projekte gemeinsam umgesetzt werden sollen. Die von den Gemeinden eingebrachten Finanzmittel bleiben in der jeweiligen Region. Die Landesgelder hingegen werden nach einem eigenen Schlüssel verteilt. Regionen, deren Strukturen noch stärker wachsen müssen, bekommen so die nötigen Impulse. Damit wird ein kleiner Finanzausgleich innerhalb der Steiermark geschaffen.
Über 12 Millionen Euro jährlich für die steirischen Regionen
Über 12 Millionen Euro – je knapp 6,2 Millionen Euro von Land und Gemeinden – werden den steirischen Regionen in Zukunft jährlich zur Verfügung stehen. Damit sollen Projekte aus der jeweiligen Region heraus entwickelt und umgesetzt werden. Es besteht also erstmals eine finanzielle Ausstattung für die Regionen, mit der sie selbst arbeiten können. Zudem soll auch ein Impuls gegeben werden, Förderungen auf EU-Ebene abrufen zu können.
Mit den Finanzmitteln des Landes (5 Euro pro Einwohner/in) werden Strukturunterschiede ausgeglichen. Mittels eines speziellen Verteilungsschlüssels, dem Indikatoren wie die Bevölkerungszahl, die Steuerkraft oder die Fläche zugrunde liegen, werden strukturschwächere Regionen einen größeren Anteil aus den Landesmitteln erhalten. Die von den Gemeinden eingebrachten Mittel (auch 5 Euro pro Einwohner/in) verbleiben direkt für Projekte in der jeweiligen Region.
Regionen als möglicher Standort für Bundes- und Landesbehörden
Einstimmig wurde beschlossen zu prüfen, Dienststellen des Landes in den Regionen anzusiedeln, um diese noch weiter zu stärken. Zudem hat man den Beschluss gefasst, dass sich die Steiermark bei angedachten Verlegungen von Bundesbehörden bei der Bundesregierung als optimaler Standort positionieren soll.
Das Landes- und Regionalentwicklungsgesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossen und tritt mit 01.01.2018 in Kraft.