In der neuen Kehrordnung wird die Tätigkeit der steirischen Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer geregelt. Ihre Arbeit ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit in den steirischen Haushalten.
Die Kehrintervalle werden in den neuen gesetzlichen Bestimmungen reduziert. Kontrollen der Dichtheit der Anlagen – alle fünf bis zehn Jahre, je nach Art – sowie des richtigen Anschlusses – jährlich – finden in den heimischen Haushalten nun regelmäßig statt.
Dadurch soll das Austreten von giftigem Rauchgas oder das Entstehen von Rußbrand in der Abgasanlage verhindert werden. Da Rauchfänge oft durch Wohnräume gehen, werden durch die neuen Regelungen Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner reduziert.
Wesentlich dafür ist die neu geschaffene Möglichkeit, dass Rauchfangkehrer direkt ein mündliches Heizverbot aussprechen können. Damit können Fachleute eingreifen, bevor es zu Gefahrensituationen in einem Haushalt kommen kann.
Die neue Kehrordnung wurde einstimmig beschlossen.