Vordienstzeiten bis zu 10 Jahren werden angerechnet.
Mit einer Änderung des Dienst- und Besoldungsrechts der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft wurde das Entlohnungsschema für die Gesundheitsberufe neu geregelt. Nun können bis zu zehn Jahre an Vordienstzeiten angerechnet werden.
Der Landtag Steiermark hat im Juni 2017 einstimmig ein neues Entlohnungsschema für die Gesundheitsberufe in den Landeskrankenhäusern beschlossen. Einschlägige Vordienstzeiten können nun bis zu einem Ausmaß von zehn Jahren angerechnet werden, anstatt wie bisher lediglich drei Jahre. Die Regelung ist inhaltlich an jene der Ärzte und die der Landesverwaltung angelehnt.
Die Abgeordneten der Steirischen Volkspartei betonten die deutlichen Verbesserungen, die durch diese Regelung für die Bediensteten in den Gesundheitsberufen geschaffen werden. Es handelt sich auch um einen wichtigen Schritt, um den Pflegeberuf in öffentlichen Häusern attraktiv zu halten.
Diese Anpassung des Vorrückungsstichtages ist für gewisse Bereiche, wie das Verwaltungspersonal der Krankenanstaltengesellschaft, noch vorzunehmen. Dazu ist jedoch eine anhängige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Sobald diese getroffen wurde und die entsprechende bundesgesetzliche Umsetzung erfolgt ist, soll auch für diese Berufsbilder der Vorrückungsstichtag im Landesgesetz angepasst werden.
Die Novelle wurde einstimmig beschlossen.