Der Landtag debattierte in seiner Sitzung den aktuellen Klimaschutzbericht der Landesregierung. Dieser gibt Auskunft über den Stand der Maßnahmenumsetzung, bewertet die Entwicklung der steirischen Klimaschutzmaßnahmen und gibt Übersicht hinsichtlich der Zusammenführung des Klimaschutzplan Steiermark und der Energiestrategie 2025 zu einer gemeinsamen landesweiten Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 (KESS 2030).
Die Klima- und Energiestrategie soll dazu beitragen, die für Österreich vorgesehenen Ziele bis 2030 zu erreichen. Dazu wird die steirische Formel 36/30/40 angewandt, die vier konkrete Ziele umfasst. Die Senkung der Treibhausgasemissionen um 36 Prozent gegenüber 2005, die Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent, die Zunahme des Anteils erneuerbarer Energie um 40 Prozent sowie die Schaffung leistbarer Energie- und Versorgungssicherheit.
Schwerpunkte der KESS 2030
Die Schwerpunkte liegen in der KESS 2030 auf den Bereichen Abfall- und Ressourcenmanagement, Bildung und Lebensstil, Energieaufbringung und -verteilung, Gebäude und Siedlungsstrukturen, Land- und Forstwirtschaft, Mobilität sowie Wirtschaft und Innovation. Zudem wird auf die Vorbildfunktion des öffentlichen Bereichs, etwa durch die Forcierung klimaneutraler Gebäude sowie alternativer Fahrzeuge und umweltfreundlicher Produkte, besonderer Wert gelegt.
Erneuerbare Energie und nachhaltige Bodenbewirtschaftung
Die Nutzung erneuerbarer Energie wie etwa Wasserkraft, Wind- und Sonnenenergie oder die optimale Nutzung des Biomassepotenzials ist ein wesentliches Ziel. So soll eine stabile Energieversorgung mit Augenmerk auf die Reduktion von Energieimporten gewährleistet werden. Siedlungsstrukturen sollen verdichtet und Ortskerne gestärkt werden, um in der Raumplanung auch Überlegungen der Energieeffizienz zu berücksichtigen. Im Bereich der Landwirtschaft soll die nachhaltige Bodenbewirtschaftung verstärkt und die nachhaltige Nutzung von Wald und Waldboden als positiver Klimafaktor ins Zentrum der Anstrengungen gerückt werden.
Die Umsetzung der KESS 2030 erfolgt durch einen Aktionsplan, in dem konkrete Maßnahmen festgeschrieben werden. Dieser wird alle drei Jahre evaluiert um eine konsequente und abgestimmte Umsetzung erreichen zu können und etwaige Anpassungen vorzunehmen. Über den Fortschritt wird der Landesregierung und dem Landtag jährlich Bericht erstattet.
Der Klimaschutzbericht 2016 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.