Der öffentliche Verkehr in der Steiermark wird kontinuierlich verbessert und ausgebaut. Trotzdem bleibt die Schulwegsituation in den Regionen für manche Kinder eine schwierige. „Grund sind veraltete Regelungen im Schülergelegenheitsverkehr“, klären die beiden Klubobleute-Stellvertreter Wolfgang Dolesch (SPÖ) und Erwin Dirnberger (ÖVP) auf. „Es braucht dringend eine Reform der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.“

Zuständig für die Organisation des Gelegenheitsverkehrs zeigen sich die Finanzämter, finanziert wird dieser über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Die Landesregierung fordert nun den Bund auf, entsprechende gesetzliche Anpassungen vorzunehmen: „Zugunsten der Kinder, Eltern und unserer Umwelt“, so Dolesch und Dirnberger.

Denn in vielen Gemeinden seien Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zur Schule nach wie vor auf den Transport durch die Eltern mit dem Privat-PKW angewiesen. „Das ist eine Belastung sowohl für Umwelt als auch Eltern. Aus diesem Grund werden oft schon private Schülertransporte organisiert. Eltern und Gemeinden bleiben auf den Kosten sitzen. Dass eine Steigerung des Individualverkehrs auch unter dem Gesichtspunkt Klimaschutz nicht zu rechtfertigen ist, bedarf darüber hinaus keiner Erklärung“, erklären SP-Verkehrssprecherin Helga Ahrer und VP-Verkehrssprecher Armin Forstner.

Laut den beiden Landtagsabgeordneten seien die größten Probleme die Zwei-Kilometer-Regelung und die Tatsache, dass es mindestens fünf zu befördernde Schülerinnen und Schüler für die Finanzierung des Gelegenheitsverkehrs brauche. Den Kindern werde ein Fußweg von bis zu zwei Kilometern zugemutet: Von zuhause zum Verkehrsmittel ebenso wie von der Ausstiegsschule zur Schule. In Summe kann ein Schulweg so bis zu 4 Kilometer lang werden. Außerdem berücksichtigt die Regelung die individuellen Gegebenheiten des Schulwegs – wie z.B. Verkehrsaufkommen oder Beleuchtung – nicht.

„Es braucht gesetzliche Rahmenbedingungen, die einen sicheren, familien- und klimafreundlichen Schulweg für unsere Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Außerdem sollten Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz sich in der Nähe der Linienführung des Schülertransports befindet, ebenso zusteigen können, wie Kindergartenkinder.“