Der Landtag Steiermark hat in seiner heutigen Sitzung eine Novelle des Sozialhilfegesetzes beschlossen. Damit wird nicht nur die auf Bundesebene beschlossene Abschaffung des Pflegeregresses nachvollzogen, sondern auch das mit den Pflegeheimbetreibern ausverhandelte „Normkostenmodell NEU“ im Landesgesetz verankert.

Mit der Novelle des Sozialhilfegesetzes wird die Grundlage für die Umsetzung des von „Bündnis für gute Pflege“ und Land Steiermark unter der Federführung von Landesrat Christopher Drexler ausverhandelte „Normkostenmodell NEU“ geschaffen. Mittels Verordnung können auf Basis von Bettenanzahl und Nettoraumfläche des Pflegeheimes die Tagsätze festgelegt werden, die für die jeweilige Einrichtung ausbezahlt werden. Mit diesem neuen Modell geht eine breite Grundlage an betriebswirtschaftlichen Daten einher, die von den Trägern zur Verfügung gestellt werden und eine umfassende Evaluierung auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ermöglichen.

„Pflege notwendig zu haben, ist eine sehr schwierige Situation für die Betroffenen selbst, wie auch für die Angehörigen. Daher ist es uns besonders wichtig, die hohe Qualität in unseren Pflegeheimen noch weiter zu steigern. Und zwar indem wir genau darauf schauen, welche Bedürfnisse die Bewohnerinnen und Bewohner haben und diesen auch gerecht werden“, erläutern die Abgeordneten der Zukunftskoalition Barbara Riener (VP) und Helga Ahrer (SP).

Maßnahmenbündel zur Qualitätssteigerung

Bei der Bedarfsprüfung im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens für ein Pflegeheim wird in Zukunft nicht mehr auf die „örtliche Nachfrage“, sondern auf die Nachfrage innerhalb eines Bezirkes (Graz und Umgebung gelten als ein Gebiet) abgestellt. Damit entfallen für Behörden und Betreiber lästige Interpretationsprobleme und von einer neuerlichen Bedarfsprüfung bei einer Standortverlegung innerhalb des Gebietes wird nun ebenso abgesehen. Neu hinzugekommen sind Strafbestimmungen, die bei Verwaltungsübertretungen von Trägern anzuwenden sind. „Wir haben heute ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, die zu einer weiteren deutlichen Qualitätssteigerung im Bereich der Pflege in der Steiermark führen“, unterstreichen die Abgeordneten Riener und Ahrer.

Sicherheit durch landesgesetzliche Umsetzung der Pflegeregress-Abschaffung

Auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, darf seit 1. Jänner 2018 aufgrund eines Nationalratsbeschlusses nicht mehr zugegriffen werden, um die Pflegekosten abzudecken. Entsprechende Bestimmungen des steirischen Sozialhilfegesetzes, in denen es um den Rückgriff auf Vermögen geht, wurden diese Bestimmungen daher rückwirkend mit 1. Jänner 2018 angepasst. Damit wird nicht nur Rechtssicherheit für alle Menschen geschaffen, die in Pflegeheimen untergebracht sind und Leistungen aus der Sozialhilfe beziehen, sondern auch Klarheit für die bisherigen Selbstzahler, die nunmehr um Hilfeleistungen nach dem Sozialhilfegesetz ansuchen können.

Finanzielle Mehrbelastung muss ausgeglichen werden

In diesem Zusammenhang verwiesen Riener und Ahrer einmal mehr auf die Verantwortung des Bundes: „Durch die Abschaffung des Pflegeregresses werden auf die Steiermark Kosten in Höhe von etwa 80 bis 110 Millionen Euro zukommen. Die durch die Regressabschaffung entstehende finanzielle Mehrbelastung für unser Bundesland muss vom Bund ausgeglichen werden.“

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