In Frankreich gibt es ein landesweites Verbot für religiöse Kopfbedeckungen in Schulen und Universitäten bereits, auch für Minderjährige. Bundesministerin Claudia Plakolm möchte ein Kopftuchverbot bei Minderjährigen nun auch in Österreich erneut einführen. „Ich spreche mich ebenfalls klar dafür aus“, so Klubobmann Lukas Schnitzer und erklärt warum: „Religionsfreiheit ist wichtig, aber bei der Verschleierung von Kindern geht das zu weit. Mädchen sollen sich in Österreich nicht unter einem Kopftuch verstecken müssen.“

Ein ähnliches Verbot gab es 2019-2020 in Österreich bereits, wurde aber vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Nun möchte die Bundesregierung einen neuen Anlauf starten – dafür stehen zwei Möglichkeiten auf dem Prüfstand.

Eine mögliche Regelung wäre für minderjährige Mädchen, also unter 14 Jahren. Plakolm nannte zwei Modelle, die derzeit geprüft würden. Das erste sieht ein Verbot für das Kopftuch in der Schule im Verfassungsrang vor. Begleitend wären bei diesem Konzept weitere Maßnahmen vorgesehen, wie Elterngespräche und ein behördliches Vorgehen gegen selbsternannte „Sittenwächter“, da dem VfGH bei seiner Entscheidung damals das Kopftuchverbot allein als Schutzmaßnahme zu wenig war.

Das zweite Modell ist ein Stufenmodell. Dafür sei, so Plakolm, keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat notwendig. Diese Variante würde der Kritik des Höchstgerichts entgegentreten, wonach das Gesetz von 2019 den Einzelfall zu wenig berücksichtige. Bei einem Stufenmodell würden zunächst Gespräche mit dem Mädchen, etwa von Schulpsychologen, geführt, ebenso mit den Eltern. Auch die Kinder- und Jugendhilfe kann zugezogen werden. Am Ende des Stufenverfahrens stünde dann ein Gutachten über das Kindeswohl.