Der Landtag hat in einer Sondersitzung zwei Initiativanträge zur Änderung der Stmk. Gemeindeordnung und zum Stmk. COVID-19-Sammelgesetz beschlossen.

Die Novelle der Gemeindeordnung ermöglicht, unter außergewöhnlichen Verhältnissen, wie sie derzeit aufgrund des Coronavirus herrschen, Beschlüsse des Gemeinderates über Umlaufbeschlüsse oder Videokonferenzen zu fassen, sofern dies nicht anders möglich ist. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, auf große Veranstaltungsräume wie zum Beispiel Mehrzweckhallen, unter Einhaltung des erforderlichen Abstands auszuweichen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Behandlung eines Misstrauensvotums und die Wahl von Gemeindeorganen. Weiterhin müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Gemeinderates zur Zeit der Beschlussfassung anwesend sind. Zusätzlich wird die Möglichkeit vorgesehen, dass das Einsichtnahmerecht, beispielsweise in Bezug auf Rechnungsabschlussentwürfe, elektronisch (im Internet) oder per Amtstafel erfolgen kann. Diese Änderungen treten automatisch mit 31.12.2020 wieder außer Kraft. „In der aktuellen Situation ist das eine massive Erleichterung für die Gemeinden, die dadurch trotzdem ihren Aufgaben als öffentlicher Vertretungskörper nachkommen können“, so die Gemeindesprecher Bgm. Erwin Dirnberger (VP) und Bgm. Wolfgang Dolesch (SP).

Das Steiermärkische COVID-19-Sammelgesetz behandelt die landesgesetzlichen Regelungen anknüpfend an die bundesgesetzlichen Regelungen. Damit es für Beteiligte in behördlichen Verfahren nicht zu Rechtsnachteilen kommt, werden Fristen bis zum 30. April unterbrochen bzw. neu festgesetzt. Die Mindestsicherung, die Wohnunterstützung und andere sozialen Hilfen werden automatisch bis 31. Mai verlängert. „Mit diesem Sammelgesetz ermöglichen wir vorerst die automatische Verlängerung von Unterstützungsleistungen für die Steirerinnen und Steirer. Das bedeutet konkret, dass derzeit niemand den Weg zu Behörden oder Ämter auf sich nehmen muss, um einen Antrag auf Unterstützung, zum Beispiel auf Mindestsicherung, zu stellen oder neu zu beantragen“, erklären die Klubobleute der Regierungsparteien Barbara Riener (ÖVP) und Hannes Schwarz (SPÖ).

Neben der Regelung betreffend den angeordneten Verbrauch von Resturlaub ist auch eine Novelle zum Pflegeheimgesetz enthalten, um rasch neue, notwendige Ersatzplätze aufgrund der Quarantäne-Situation anbieten zu können. Ergänzend ermöglicht das Sozialbetreuungsberufe-Gesetz während dieser COVID-19-Krise die rasche und unkomplizierte Anerkennung von ausländischen Zertifikaten bzw. Abschlüssen anderer Bundesländer, um auch so entsprechendes Personal zur Verfügung zu haben.

Die Novelle der Gemeindeordnung und das COVID-19-Sammelgesetz wurden als Initiativanträge eingebracht, dringlich beschlossen und sind somit ab morgen gültig.