Mit der vom Landtag in der Juli-Sitzung beschlossenen Novelle des Jugendgesetzes wird ein Meilenstein gesetzt. Nach 35 Jahren ist es gelungen, sich auf einen einheitlichen Jugendschutz in Österreich zu einigen und die selben Ausgehzeiten für alle Jugendlichen zu schaffen. Die Einigung der Landesjugendreferentenkonferenz vom Juni 2018 wurde nun mittels Landtagsbeschluss umgesetzt.
Ab 1. Jänner 2019 dürfen junge Steirerinnen und Steirer unter 14 Jahren bis 23 Uhr ausbleiben und 14- bis 16-jährige bis 1 Uhr – also jeweils zwei Stunden länger als bisher. Gleichzeitig wird das Schutzalter beim Rauchen auf 18 Jahre angehoben und auf verwandte Produkte wie etwa E-Zigaretten ausgeweitet. Zudem gelten strengere Bestimmungen was den Alkoholkonsum angeht, wie etwa Zutrittsbeschränkungen für Lokalitäten in denen mit Lock- und „Flatrate“-Angeboten geworben wird.
Für die neuen Ausgehzeiten gab es im Vorfeld auch Kritik. Der Jugendsprecher der Steirischen Volkspartei im Landtag, Lukas Schnitzer, zeigte für bestehende Sorgen grundsätzlich Verständnis, verwies in diesem Zusammenhang jedoch auf die damit einhergehenden Präventionsmaßnahmen was Alkohol und Rauchen angeht sowie die Notwendigkeit strengerer Kontrollen der bestehenden Bestimmungen.
Er mahnte zudem mehr Eigenverantwortung ein: „Ein Gesetz kann nie alles lösen. Das, was dort geregelt wird ist ein Rahmen und sicher keine Ausgehpflicht. Die Entscheidung, wie lang ein Jugendlicher aus bleibt liegt bei den Eltern. Da möchte ich schon auch an die Eigenverantwortung der Eltern und der Jugendlichen appellieren. Man darf es sich ja nicht so vorstellen, dass das Ziel liberaler Ausgehzeiten ist, dass ein Vierzehnjähriger bis 23:00 Uhr in einer Bar sitzt, sondern es geht darum, wenn im Sommer das Fußballtraining einmal etwas länger dauert und ein Jugendlicher um 22:15 Uhr erst am Heimweg ist, dass er sich dann noch im Rahmen des Gesetzes bewegt.“
„In meiner Fortgehzeit waren wir Hartberger oft bei Festen im benachbarten Burgenland unterwegs. Dort durften wir mit 15 ganz legal bis beispielsweise halb eins bleiben, bei einer Kontrolle auf der Heimfahrt hätten wir ab der steirischen Grenze jedoch eine Strafe kassiert. Dass solche kuriosen Grenzfälle der Vergangenheit angehören ist ein wichtiger Erfolg“, betont Schnitzer abschließend.
Die Novelle des Jugendgesetzes wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen.