Die weitere Umsetzung des Gesundheitsplans 2035, verbesserte Rahmenbedingungen für die Patientinnen und Patienten in den steirischen Krankenhäusern sowie die Abschaffung der Kostenbeiträge für unter 18-jährige sind in der Novelle des Krankenanstaltengesetzes enthalten.
Mit der Beschlussfassung der dritten Novelle des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes ist ein weiterer Schritt zur besten Gesundheitsversorgung für die Steirerinnen und Steirer gelungen. Neben zahlreicher kleinerer Verbesserungen des Gesetzes wurden bundesrechtliche Regelungen umgesetzt, die die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten in Form von selbstständigen Ambulanzen ermöglichen. Diese sollen Patientinnen und Patienten durch Koppelung von Hausärzten und anderen Gesundheitsberufen eine umfassende medizinische Basisversorgung in Wohnortnähe ermöglichen.
Die Rahmenbedingungen für Patientinnen und Patienten werden verbessert, indem etwa die Mitnahme von Assistenzhunden in die Krankenanstalten klar geregelt wird. Ansteckungsgefahren sollen durch neue Regelungen gebannt werden. Hygienische Bestimmungen werden präzisiert.
Familien mit Kindern und jungen Menschen kommt eine Bestimmung des Gesetzes besonders zugute. Steirerinnen und Steirer unter 18 Jahren müssen in Landeskrankenhäusern keine Kostenbeiträge mehr bezahlen. Diese beliefen sich bislang auf 9,58 Euro pro Pflegetag im Krankenhaus.
Die Novelle des Krankenanstaltengesetzes wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen.