Bereits im August 2022 hat die Landesregierung ein Maßnahmenbündel für die Elementarpädagogik präsentiert und zum Teil – wie etwa die 15.000 Euro-Prämie – bereits erfolgreich umgesetzt. 441 Elementarpädagoginnen und -pädagogen, darunter Neu- aber auch Quereinsteigerinnen und -einsteiger, konnten so gewonnen werden.

Nach einer mehrwöchigen Begutachtungsphase und rund 200 Stellungnahmen wurden die Gesetzesentwürfe für das Elementarpädagogik-Paket entsprechend überarbeitet und die Maßnahmen heute (27. April 2023) von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen. Im Anschluss an die Regierungssitzung stellten Landeshauptmann Christopher Drexler, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang, Landesrat Werner Amon und Klubobmann Hannes Schwarz das Paket bei einer Pressekonferenz im Weißen Saal der Grazer Burg der Öffentlichkeit vor.

Insgesamt 140 Millionen Euro wird die Landesregierung bis zum Jahr 2027 in die Kinderbildung und -betreuung investieren, zusätzlich kommen vom Bund über die 15a-Vereinbarung weitere Mittel in Höhe von rund 130 Millionen Euro bis 2027 dazu. Noch vor dem Sommer soll das Paket im Landtag beschlossen werden. Alle Neuerungen werden mit dem Kinderbetreuungsjahr 2023/24 in Kraft treten. Parallel dazu wird es Gehaltsverhandlungen für die Elementarpädagogik geben, deren Ergebnis voraussichtlich mit Jänner 2024 umgesetzt werden soll.

Neben der Einführung der Sozialstaffel für Unter-Dreijährige sowie der Evaluierung der Fachaufsicht sind noch weitere Verbesserungen verankert. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Stufenweise Senkung der Gruppengröße
    Beginnend mit dem Kinderbetreuungsjahr 2023/24 wird die Gruppenzahl von 25 Kinder auf 20 Kinder jährlich bis zum Betreuungsjahr 2027/28 um ein Kind gesenkt, alternativ dazu ist der Einsatz einer zusätzlichen Kinderbetreuerin/eines zusätzlichen Kinderbetreuers möglich. Das bedeutet, dass eine geringfügige Überschreitung weiterhin möglich ist. Im Sinne der Flexibilisierung sind Überschreitungsmöglichkeiten mit oder ohne zusätzlichem Betreuungspersonal möglich.
  • Zuzahlung bei überschneidendem Einsatz von Elementarpädagoginnen und -pädagogen
    In einem einstündigen Zeitraum, vorwiegend um die Mittagszeit, kann der Erhalter freiwillig zwei Elementarpädagoginnen und -pädagogen gleichzeitig einsetzen. Als Anreiz, um diese pädagogisch wertvolle Maßnahme umzusetzen, wird vom Land für diesen überschneidenden Einsatz eine eigene Förderschiene geschaffen.
  • Erleichterungen bei der Gruppenzusammenlegung
    Im Bedarfsfall können Gruppen gleicher Einrichtungsart an Tages- und Wochenrandzeiten (d.h. außerhalb der Kernzeit von 8.30 bis 14.30 Uhr und ab Freitagmittag) zusammengelegt werden. Bei Gruppenzusammenlegung muss eine Elementarpädagogin bzw. ein Elementarpädagoge anwesend sein. Zu Randzeiten und im Fall einer vorhergesehenen Minderausstattung kann mit einer pädagogischen Hilfskraft das Auslangen gefunden werden. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogische Kindergärten und Heilpädagogische Horte.
  • Längeres Verbleiben in der Kinderkrippe bei Entwicklungsverzögerung
    Nachweislich entwicklungsverzögerte Kinder können bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres, in welches der vierte Geburtstag des Kindes fällt, in der Krippe bleiben.
  • Entlastungen für Tageseltern und Gemeinden
    Der Arbeitsplatz von Tageseltern ist nunmehr auch in gemeindeeigenen Räumlichkeiten möglich. Die Überbrückungshilfe für Tageseltern (d.h. die Förderung bei Stundenrückgängen sowie bei geringer Auslastung) wird gesetzlich verankert.
  • Neue Vertretungsregelung für Personal
    Bei einem Ausfall des Betreuungspersonals ist für die Dauer von sechs Wochen auch der Einsatz von zwei geeigneten Aufsichtspersonen möglich. Ausgenommen davon sind Kinderkrippen, Kinderhäuser, Heilpädagogischer Kindergarten und Heilpädagogische Horte.
  • Neuregelung der Personalförderung im Falle einer Minderausstattung
    Derzeit wird den Trägern ab dem ersten Tag der Minderausstattung mit Personal die gesamte monatliche Personalförderung gekürzt. Die neue Regelung sieht vor, dass die Förderkürzung nur mehr in Ausnahmefällen als Ermessensentscheidung der Landesregierung getroffen werden kann.

Landeshauptmann Christopher Drexler: „In der Landesregierung haben wir einen klaren Fokus auf die Kinderbildung und -betreuung gesetzt. Mit dem heute präsentierten Paket werden wir in den nächsten fünf Jahren 270 Millionen Euro in die Qualität der Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark investieren. Wir haben es mit einem dynamischen Bereich zu tun. Allein vom Vorjahr auf das heurige verzeichnen wir steiermarkweit einen Zuwachs von 65 Gruppen und von 1.772 Plätzen. Mit diesem Qualitätspaket steuert die Steiermark in die richtige Richtung. Als Ergänzung zu diesem Paket wollen wir bis Ende des Jahres ein neues Gehaltsschema für die Elementarpädagoginnen und -pädagogen ausverhandeln. Ich bedanke mich bei allen Pädagoginnen und Pädagogen, die das System mit Leben erfüllen und die dafür sorgen, dass die Kinder in der Steiermark jenes Maß an Bildung und Betreuung bekommen, das sie verdienen.“

„Mit diesem Paket ist uns ein großer Wurf gelungen, die Rahmenbedingungen in der Elementarpädagogik zu verbessern. Wir entlasten das Personal mit mehr Flexibilität und steigern gleichzeitig die Qualität in der Kinderbildung und -betreuung. Die Verkleinerung der Gruppengröße und die Einführung der Sozialstaffel für Kinderkrippen sind jahrzehntelange Forderungen, auf die wir uns unter Einbindung von Pädagoginnen und Pädagogen, Trägerorganisationen und anderen Expertengruppen geeinigt haben – unser Ziel ist es, diese Maßnahmen auch im Sinne der Kinder und Eltern umzusetzen. Die Bedürfnisse der Gemeinden beim Ausbau der Kinderbetreuung müssen berücksichtigt werden – hier fordern wir den Bund auf, ein entsprechendes Finanzpaket vorzulegen“, erklärt Bildungslandesrat Werner Amon.