Das Urteil gegen einen Tiroler Bauern, der in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 490.000 Euro verurteilt wurde, nachdem eine Touristin im Jahr 2014 bei einem tragischen Unfall mit einer Kuh auf seiner Alm starb, sorgt unter den steirischen Bergbäuerinnen und Bergbauern für starke Verunsicherung. Die Almwirtschaft ist für landwirtschaftliche Betriebe, aber auch für Wirtschaft und Tourismus, in ganz Österreich ein wesentlicher Faktor. Für viele Betriebe wäre auch nur ein Bruchteil der Schadensersatzzahlung, wie in diesem Urteil, existenzbedrohend.
Viele Bauern überlegen bereits, ihre Tiere nicht mehr auf die Alm zu treiben. Das würde dazu führen, dass Almen nicht mehr bewirtschaftet werden und darüber hinaus ihre Funktion als Erholungsraum verlieren würden. „Hier braucht es klare Regelungen, damit die Almbäuerinnen und Almbauern wieder die Sicherheit haben, ihre Tiere aufzutreiben und ihre Arbeit tun können“, so VP-Sprecher für ländliche Entwicklung, Fritz Reisinger.
„Es herrscht derzeit eine große Verunsicherung in der Bauernschaft und auch im Tourismus. Dem müssen wir entgegenwirken, damit die Landwirte wissen, woran sie sind. Ganz klar ist auch, dass Touristinnen und Touristen auf den Almen als Gäste herzlich willkommen sind. Aber die offenen Fragen hinsichtlich Haftung, erlaubter Nutzung und ausreichender gesetzlichen Regelungen müssen geklärt werden. Die Aktuelle Stunde soll zur Aufklärung beitragen“, erläutert VP-Landwirtschafts- und Tourismussprecher Hubert Lang.
Die Aktuelle Stunde zur Zukunft der Almwirtschaft an die zuständigen Landesräte Johann Seitinger und Barbara Eibinger-Miedl wurde eingebracht und wird im nächsten Landtag am 12. März behandelt.