Das Projekt „Überbrückungshilfe für Tageseltern“ wurde 2016 gestartet, um Tageseltern bei Stundenrückgängen sowie bei geringer Auslastung, eine finanzielle Überbrückungshilfe zu bieten. Unsere Landesregierung hat nun beschlossen, dass Projekt rückwirkend von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 weiterzuführen. Dies gilt für Tageseltern, die im eigenen Haushalt tätig sind. Aktuell sind das in der Steiermark 375 Tagesmütter beziehungsweise Tagesväter.

„Tageseltern sind eine wichtige Säule der Kinderbildung und -betreuung in der Steiermark. Deshalb ist es wichtig, dass wir deren oftmals unsichere finanzielle Situation von Seiten des Landes abfedern“, so unser Bildungslandesrat Werner Amon.

Landesregierung beschließt Fördersumme in Höhe von 392.000 Euro.

Tageseltern werden meist nach dem Mindestlohntarif bezahlt. Ihr monatliches Gehalt ergibt sich daher aus den vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden mit den Eltern. Bei einem Rückgang der Betreuungsstunden, weil beispielsweise der Betreuungsvertrag für ein Kind aufgelöst wird, kommt es zu einem geringeren Gehalt für die Tageseltern. Im Rahmen der Überbrückungshilfe soll nun in solchen Fällen ein Förderungsbeitrag von 5,69 Euro pro Stunde gewährt werden. Insgesamt wird eine Fördersumme in Höhe von 392.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Förderung erhalten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Tageseltern zur Leistung der Ausgleichszahlung an ihre Angestellten. Die Überbrückungshilfe kann nur für volle Stunden und für maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.