Aktuelles aus dem Landtag Steiermark

Die Transformation zu erneuerbarer Energie steht für die Steiermärkischen Landesregierung an oberster Stelle und somit wichtige Schritte in Sachen Umwelt- und Klimaschutz zu gehen. Photovoltaik- und Solaranlagen spielen hier eine entscheidende Rolle. Um diese auch möglichst reibungslos und flächendeckend installieren zu können, braucht es gesetzliche Grundlagen und Rechtssicherheit.

Mittels Antrag der ÖVP und SPÖ ist es nun gelungen, dass die Novelle des Bau- und Raumordnungsgesetzes sowie des Elektrizitäts- und –organisationsgesetztes noch vor dem Sommer beschlossen wurde. Die Baugesetz-Novelle schafft zudem in Bezug auf die zulässigen Geruchsemissionen Rechtssicherheit bei der Errichtung landwirtschaftlicher Bauten, insbesondere von Tierwohlställen, und eine rechtliche Sicherheit für den Wohnbau im ländlichen Raum schafft, denn die Emissionsgrenzen im Baugesetz wurden mit jenen der Raumordnung gleichgestellt.

Folgende Punkte werden durch diese Novelle umgesetzt:

  • Ausnahme von elektrizitätsrechtlich genehmigungspflichtigen Photovoltaikanlagen vom Anwendungsbereich des BauG;
  • Anhebung der Schwellen für die Bewilligungspflicht und die Bewilligungspflicht im vereinfachten Verfahren von Solar- und Photovoltaikanlagen im BauG;
  • Zulassung einer Messtoleranz bei der Bemessung des Grenzabstandes;
  • Klarstellung zur Zumutbarkeit von Geruchsbelästigungen durch Tierhaltungsbetriebe;
  • Aufnahme von Bestimmungen über die Information zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden;
  • Anhebung der Schwelle für die Genehmigungspflicht im ElWOG;
  • Ausnahme von der elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen mit einer elektrischen Engpassleistung von weniger als 1 000 kWp;
  • Bestätigung der Baubehörde über die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als zusätzliche Antragsunterlage im elektrizitätsrechtlichen Genehmigungsverfahren von Photovoltaikanlagen;
  • Festlegungen der überörtlichen Raumordnung als zusätzliche Voraussetzung für Photovoltaikanlagen im elektrizitätsrechtlichen Genehmigungsverfahren;
  • Entfall des vereinfachten Verfahrens im ElWOG;
  • Anpassung der Begriffsbestimmungen „Agri-Photovoltaikanlage“ und „Zentrumszonen“ im ROG;
  • Konkretisierung der Verordnungsermächtigung für ein Entwicklungsprogramm zum Sachbereich Naturgefahren im ROG;
  • Konkretisierung der Regelungen für mehrere Solar- und Photovoltaikanlagen im Freiland;
  • Anpassung der Bestimmungen über die Bebauungsplanung im ROG.

„Einer Beschleunigung und Vereinfachung des Antragswesens ist gerade was die Geschwindigkeit der Energiewende angeht entscheidend. Diese Entflechtung von größeren und kleineren Anlagen wird dazu einen großen Teil beitragen“, erklärte Landtagsabgeordneter Erwin Dirnberger.

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.