Das Flussschutzgebiet „Mur-Drau-Donau“ ist eine weltweit einzigartige 5-Länder-Schutzregion, die Teile von Österreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn und Serbien umfasst. Bereits 2021 wurde das Schutzgebiet von der UNESCO offiziell anerkannt. Im Landtag wurde nun die gesetzliche Grundlage für den „Biosphärenpark Unteres Murtal“, den steirischen Teil des Schutzgebietes, beschlossen.

Das Steiermärkische Biosphärenparkgesetz enthält grundsätzliche Regelungen, wie etwa die Festlegung der Schutz- und Entwicklungsziele von Biosphärenparks, die Form der Erklärung und Ausweisung eines Biosphärenparks durch gesonderte Verordnung sowie die Ausgestaltung der entsprechenden Organisationsstrukturen.

„Wasser ist Leben – Der UNESCO Biosphärenpark Unteres Murtal ist Teil des Mur-Drau-Donau-Gebietes und damit der wertvollsten zusammenhängenden Flusslandschaft Mitteleuropas. Das beschlossene Gesetz ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung dieses einzigartigen Raums im Sinne der Menschen und der Natur“, so VP-Abgeordnete Julia Majcan.

VP-Abgeordneter und Regionsvorsitzender der Südoststeiermark Franz Fartek betont: „Wir wollen diesem Lebensraum eine besondere Bedeutung geben. Wir nutzen und gestalten die Region nachhaltig und behutsam, um die Schönheit der Landschaft und die natürlichen Ressourcen zu erhalten!“