Aktuelles aus dem Landtag Steiermark
Jeder von uns kennt sie mittlerweile – die kleinen Beutel, welche unter die Lippe gelegt werden. Durch die zunehmende Beliebtheit der „Nikotinbeutel“ oder „Snus“ vor allem bei jungen Menschen und die damit einhergehende gesundheitliche Gefährdung wurde von der Steiermärkischen Landesregierung eine Stellungnahme vorgelegt, die die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung in diesem Bereich bestätigt.
„Nikotinbeutel sind an Schulen und im Alltag vieler junger Steirerinnen und Steirer zur Normalität geworden“, so Jugendsprecherin Julia Majcan und stellt klar: „Es gibt daher zwei Möglichkeiten zur gesetzlichen Verankerung! Entweder man tritt an die Bundesregierung heran und novelliert das Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes (TNRSG) oder man verankert Richtlinien direkt im Steiermärkischen Jugendgesetz.“
Die Novellierung des Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes auf Bundesebene wurde bereits Mitte 2022 gestartete. Mit der Verankerung der Nikotinbeutel im TNRSG wäre dieses Produkt – und alle im Zuge dessen geregelten verwandten Erzeugnisse – auch vollumfänglich vom StJG geregelt, weshalb es nicht für ein individuelles Produkt einer Einzelregelung auf Landesebene bedürfen würde. „Ich hatte keine Ahnung, was meine Kinder mit Snus meinen und bin über die Verbreitung erschüttert. Die Rückmeldung aus den Schulen war, dass diese rechtlich nicht gegen Nikotinbeutel vorgehen können. Ich möchte aber den Schulerhalten durchaus nahelegen, bis die Novellierung der Gesetze in Kraft tritt, nötige Schritte in der Hausordnung oder in der Schulsozialarbeit einzuleiten! Es braucht hier wirklich ein Bewusstsein zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, so Landtagsabgeordnete Silvia Karelly.
Deshalb wurde ein selbstständiger Entschließungsantrag eingebracht, um an die Bundesregierung heranzutreten und die Novellierung des Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes nun endlich in Angriff zu nehmen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.