Novellen von Pflichtschulorganisations-, Pflichtschulerhaltungs- und Schulzeitausführungsgesetz ermöglichen Sprachstartgruppen, mehr Personalvarianten für ganztägige Schulformen und die tägliche Bewegungseinheit an Schulen.
Mit dem Beschluss der Novelle des Pflichtschulorganisationsgesetzes wurde eine Maßnahme zur frühzeitigen Integration an Schulen verlängert. Die Ausweitung von Sprachförderkursen für Schülerinnen und Schüler, die nicht gut genug Deutsch verstehen, um dem Unterricht folgen zu können, hat sich bewährt und wurde um weitere drei Jahre verlängert.
Personal für den Ausbau ganztägiger Schulformen
Ebenso wird das neue Berufsbild eines „Freizeitpädagogen“ festgeschrieben. Freizeitpädagogen sollen die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Freizeitteil ganztägiger Schulformen übernehmen. Da die Lernhilfe für Kinder in der Tagesbetreuung nur von Lehrern oder Erziehern durchgeführt werden darf, wird diese neue Personalform benötigt, um den Ausbau ganztägiger Schulformen weiter vorantreiben zu können.
Auch die Novelle des Pflichtschulerhaltungsgesetzes dreht sich um die Erweiterung ganztägiger Schulformen. Darin ist die durch die Schulerhalter bereitzustellende Finanzierung von Erziehern, die die Betreuung im Rahmen der Lernhilfe übernehmen, geregelt.
Tägliche Bewegungseinheit ermöglicht
Mit der Novelle des Schulzeitausführungsgesetzes wird die tägliche Bewegungseinheit an Schulen ermöglicht, die durch externe Bewegungscoaches abgehalten wird. Es handelt sich dabei um keinen Unterricht im klassischen Sinn. Das Schulforum kann festlegen, ob eine Schule am Projekt teilnimmt. Die Finanzierung ist durch den Bund für zwei Jahre gesichert. Die gesetzlichen Anpassungen im Schulzeitausführungsgesetz sind daher auf diese Zeit befristet. Die Maßnahme der täglichen Bewegungseinheit soll danach evaluiert und die weitere Finanzierung geprüft werden.
Die Novellen von Pflichtschulorganisations- und Pflichtschulerhaltungsgesetz wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen angenommen. Für die Novelle des Schulzeitausführungsgesetzes stimmten ÖVP, SPÖ und Grüne.