Zwei Gesetzesnovellen im Bereich von Landesabgaben hat der Landtag in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen. Gemeinden können höhere Abgaben für Zweitwohnsitze vorschreiben. Für unter 15-jährige wird in der Steiermark keine Kurabgabe mehr eingehoben.
Abgaben für Ferienwohnungen können angepasst werden
Eine Novelle des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes schafft die Möglichkeit für Gemeinden, eine höhere Abgabe für Zweitwohnsitze einzuheben. Diese belasten die Gemeindebudgets mehr als ständig bewohnte Gebäude oder Wohnungen. Daher werden die Höchstgrenzen, die im Landesgesetz festgelegt sind, abhängig von der Nutzfläche zwischen 200 (bis 30 m2) und 400 Euro (mehr als 100 m2) pro Jahr liegen. Mittels Gemeinderatsbeschluss kann jede Gemeinde die tatsächliche Höhe im Rahmen der landesgesetzlichen Vorgaben selbst festlegen.
„Zweitwohnsitze belasten die Budgets unserer Gemeinden mehr als Hauptwohnsitze. Während Ferienwohnungen die gleichen Voraussetzungen benötigen, was die Infrastruktur betrifft, fallen die Gemeinden um Finanzmittel um, die ihnen für Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz zustehen würden. Mit dieser Novelle des Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes passen wir die Höchstgrenzen der Abgabe an den Verbraucherpreisindex an – immerhin ist dieser seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 um fast 35 Prozent gestiegen. So können die Gemeinden einen angemessenen Ausgleich für ihre Infrastrukturkosten einheben“, betonen die Abgeordneten der Zukunftskoalition Erwin Dirnberger (VP) und Michaela Grubesa (SP).
Kurabgabe: Befreiung bis 15 Jahre, Verwaltungsvereinfachung für Betriebe
Eine Verwaltungsvereinfachung für Tourismusbetriebe sowie die Bereinigung einer Ungleichbehandlung gehen mit der einstimmig beschlossenen Novelle des Kurabgabegesetzes einher. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres müssen nun keine Kurabgabe mehr entrichten. Diese Altersgrenze wurde um ein Jahr angehoben, bisher lag sie bei 14 Jahren.
„Dadurch werden nicht nur mehr junge Menschen von der Abgabe befreit, sondern auch eine Angleichung an die Nächtigungsabgabe geschaffen, die ebenso ab Vollendung des 15. Lebensjahres fällig wird. Mit der einheitlichen Altersgrenze wird die Verwaltung und Einhebung für die betroffenen Tourismusbetriebe einfacher“, so die Abgeordneten Erwin Dirnberger (VP) und Bernadette Kerschler (SP).