Die Einnahmen aus der Rundfunkabgabe, die in der Steiermark zu entrichten ist, fließen dem Landesbudget zweckgewidmet zu. Mit der vom Landtag beschlossenen Novelle des Landesgesetzes zur Rundfunkabgabe wird der Anteil für Kulturförderungsmaßnahmen von 35 auf 37 Prozent erhöht. Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich von Museen und Kultureinrichtungen des Landes und des Landesarchivs werden gleichzeitig von 15 auf 13 Prozent gesenkt. Außerdem wurde der Verwendungszweck der Finanzmittel im Bereich von Museen und Kultureinrichtungen um die Abdeckung von Mietkosten erweitert.
Mit diesem Beschluss trägt man den tatsächlichen Erfordernissen Rechnung. Während in näherer Zukunft weniger Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen notwendig und daher auch die benötigten Finanzmittel geringer sind, können Kulturförderungsmittel sinnvoll eingesetzt werden.
Die Novelle des Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetzes wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen. Die Änderung der Zweckwidmung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft.