Am 1. Jänner 2025 tritt das neue Gesetz zur Regelung von Leistungen und Einrichtungen für vorrangig altersbedingte Pflege und Betreuung in Kraft. Parallel dazu kommt es zu einer Reihe von Neuerungen und Verbesserungen im Bereich der Behindertenhilfe
Graz (2. Juli 2024).- Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024, das „Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetze (StPBG)” beschlossen. Damit sind künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark zur vorrangig altersbedingten Pflege und Betreuung in einem Gesetz zusammengefasst, was einen besseren Überblick schafft und zugleich Klarheit in der Angebotsgestaltung und in der Vollziehung gewährleistet.
Mit dem neuen steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetz wird weiters sichergestellt, dass der Grundsatz „mobile Pflege vor teilstationärer sowie stationärer Pflege” in der Steiermark mit Leben erfüllt und damit auch den individuellen Wünschen der Betroffenen noch besser entsprochen werden kann.
Es kommt im Zuge der Ausgestaltung des neuen steirischen Pflege- und Betreuungsgesetzes auch zu einer Reihe inhaltlicher Neuerungen, um die steirische Behindertenhilfe kontinuierlich weiterzuentwickeln. Mit 1. September 2024 wird die Kinderkrippenassistenz gesetzlich verankert, die den Rechtsanspruch von Kindern im Regelfall bis zum dritten Lebensjahr für den unterstützten Besuch einer Kinderkrippe sichert. Verankert wird des Weiteren auch im Bereich der Behindertenhilfe das System der Gemeinnützigkeit sowie die gesetzliche Verpflichtung, einen Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Behindertenhilfe zu erstellen.