Mit dem neuen Förderprogramm „Erfolgsrezepte“ unterstützt das Tourismusressort ab sofort die steirische Gastronomie. Umfasst sind sämtliche Investitionen in den Gastronomiebetrieben. Dadurch sollen neue Impulse gesetzt, sowie die heimische Branche langfristig gestärkt werden. In Summe werden zwei Millionen an Fördermitteln seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellt.

Stärkung der Region: Gastronomie trägt wesentlich zur Belebung der Ortschaften bei

 

„Im Mittelpunkt der Förderschiene „Erfolgsrezepte“ stehen die traditionellen Dorfgasthäuser in unserem Bezirk. Diese tragen ganz wesentlich zu einer hohen Lebensqualität vor Ort bei, denn sie sind Garant eines gesellschaftlichen Miteinanders und ein Ort der Begegnungen. Somit ist diese Maßnahme auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung unserer Ortschaften in unserem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld“, so die beiden regionalen Abgeordneten Lukas Schnitzer und Hubert Lang über die Bedeutung des neuen Förderprogrammes für den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld.

„Die Steiermark ist DIE Genussdestination Österreichs. Einzigartige Spezialitäten, die hohe Qualität der Produkte und die typisch steirische Gastfreundschaft sind dabei das Besondere, das unsere Gastronomiebetriebe auszeichnet. Mit dem neuen Förderprogramm für Investitionen setzen wir nun starke Impulse für heimische Gastronomieunternehmen, die proaktiv ihre Zukunft gestalten wollen“, so Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl.

Die Förderung im Detail

 

Gefördert werden Investitionen im Gastronomiebetrieb, insbesondere in den Bereichen Qualitätsverbesserungen, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz beziehungsweise Energieeinsparungsmaßnahmen und Photovoltaikanlagen. Des Weiteren fallen auch Digitalisierungsmaßnahmen, Kapazitätserweiterungen, Mitarbeitereinrichtungen, Gastgärten, Küchenausgestaltung, Gastraumausstattung, Sanitär sowie Maschinen in das Förderprogramm.  Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro. Anrechenbar sind 20 Prozent der Investitionskosten bei kleinen beziehungsweise 10 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die höchstmögliche Fördersumme pro Betrieb beträgt 100.000 Euro. Folgende Kriterien muss ein Betrieb erfüllen, um gefördert zu werden: Er muss mindestens 20 Sitzplätze im Innenbereich und warme Küche zu Mittag und am Abend (an Sonntagen nur mittags) bieten. Darüber hinaus muss er zumindest vier Tage in der Woche, darunter ein Wochenendtag, geöffnet haben. Zudem muss der Standort in einer steirischen Tourismusgemeinde liegen. Die Betriebe der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie mit KMU-Status, die diese Voraussetzungen erfüllen, können ab sofort online einen Antrag beim Referat Tourismus stellen.