Eine treffsichere, gerechte und zukunftsorientierte Wohnungsunterstützung für jene, die in der Steiermark leben, arbeiten und ihren Beitrag leisten – das ist das Ziel der zweiten Novelle des StWUG.

Mit der „Wohnunterstützung neu“ hat die Landesregierung einen weiteren wichtigen Punkt des Regierungsprogramms auf den Weg gebracht. Nach der Präsentation der Reform der Sozialunterstützung wird nun auch die Wohnunterstützung stärker auf jene fokussiert, die dauerhaft in der Steiermark leben und auch bereits einen Beitrag zum System geleistet haben. Künftig besteht ein Anspruch auf Wohnunterstützung nur mehr bei mindestens fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich. Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich ausreichende Deutschkenntnisse und einen Beitragsnachweis (54 Monate Erwerbstätigkeit in den letzten fünf Jahren oder insgesamt 240 Monate) erbringen. Subsidiär Schutzberechtigte sind künftig nicht mehr bezugsberechtigt, da sie bereits über die Grundversorgung abgesichert sind.

„Die Wohnunterstützung ist für viele Steirerinnen und Steirer eine wichtige Hilfe in schwierigen Lebenssituationen. Mit der Reform stellen wir sicher, dass diese Unterstützung treffsicher dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird. Gleichzeitig fordern wir auch einen Beitrag von jenen ein, die zu uns gekommen sind, wie etwa das Erlernen der deutschen Sprache oder die Aufnahme einer Arbeit“, so VP-Sozialsprecherin Klaudia Stroißnig und sagt weiter: „Besonders freut mich, dass Menschen mit Behinderung nun besser unterstützt werden. Bei ihnen wird das persönliche Budget nicht mehr als Einkommen gewertet.“

Mit dieser Novelle wird die Unterstützung dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird. Gleichzeitig wird Missbrauch gezielter verhindert – etwa durch verkürzte Meldefristen bei Änderungen der Einkommensverhältnisse.