In der Steiermark wird es ab 2018 ein neues Wettengesetz geben. Es bringt zahlreiche inhaltliche Verbesserungen sowie einen stärkeren Jugend- und Wettkundenschutz. Am Dienstag wurde es im Landtag einstimmig beschlossen. Geändert wurde auch das Wettterminalabgabegesetz.

Die neuen Regelungen im Wettenbereich bringen vor allem einen deutlich höheren Wettkundenschutz. Enthalten sind nicht nur strenge Regelungen zum Anbieten von Wetten, sondern auch genaue Bestimmungen, was das Aufstellen und den Betrieb von Wettterminals betrifft.

Jugendschutz und Wettkundenkarte

Konkret wird durch die Neufassung des Gesetzes vor allem der Jugendschutz verbessert, indem dieser explizit im Gesetz verankert wird. Neu eingeführt wird eine Wettkundenkarte, die zum Wetten an Wettterminals zwingend notwendig ist. Vorgeschrieben ist diese auch bei Wetten, die an Schaltern oder über die im Gesetz neu definierten Eingabegeräte (Wetten können bei diesen eingegeben, aber nicht abgeschlossen und bezahlt werden) platziert werden und den Betrag von 50 Euro übersteigen. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Selbst- und Fremdsperre zum Wettkundenschutz.

Wettmöglichkeiten werden eingeschränkt

Eingeschränkt werden die Wettmöglichkeiten – konkret die der Livewetten. Hier sind in Zukunft nur noch Wetten auf das Endergebnis, das Zwischenergebnis sowie darauf, welche Mannschaft bei Fußball und Eishockey das nächste Tor erzielt, möglich. Livewetten auf Ereignisse wie das nächste Foul, den nächsten Eckball oder die nächste gelbe Karte sind damit in Zukunft nicht mehr möglich. Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Wetten auf voraufgezeichnete oder virtuelle Sportereignisse (z.B. Computerspiele) sowie auf Sportereignisse bei denen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen.

Neuregelung der Wettterminalabgabe

Um eine praktikable Gesamtlösung im Sinne des Wettkundenschutzes zu schaffen, wurde zudem eine Änderung des Steiermärkischen Wettterminalabgabegesetzes beschlossen. In Zukunft werden 175 Euro pro Wettterminal und Monat – vergleichbar etwa mit Tirol oder Linz – vom Land Steiermark eingehoben werden. Das stellt eine deutliche aber notwendige Senkung der bisher geltenden Abgabe dar. Die bisher normierten 1.100 Euro Abgabe fanden keine Anwendung, da die aufgestellten Terminals sich außerhalb des Anwendungsbereichs des bisher geltenden Wettgesetzes befinden. Nunmehr werden durch das neue Wettengesetz alle diese Terminals in die landesgesetzliche Regelung und damit in die Abgabepflicht einbezogen.

Die Abgeordneten der Steirischen Volkspartei erklärten in der Debatte, dass die Senkung der Abgabe dazu beitragen soll, dass sich Wettkunden, die Terminals nutzen möchten, im Rahmen der landesgesetzlichen Regelungen bewegen und nicht in den illegalen Markt abrutschen oder zum wenig reglementierten Internet-Angebot wechseln.

Der parlamentarische Ablauf

Der einstimmigen Beschlussfassung des neuen Wettengesetzes sind intensive Verhandlungen unter der Führung von LAbg. Alexandra Pichler-Jessenko vorausgegangen. Bereits im April wurde der Entwurf von der Zukunftskoalition vorgelegt. Es folgte ein Begutachtungsverfahren – das erste, das jemals zu einem selbstständigen Antrag von Abgeordneten stattgefunden hat. Nachdem das Gesetz schließlich ein dreimonatiges Notifikationsverfahren auf Ebene der Europäischen Union durchlaufen hat, wurde es im Oktober im zuständigen Unterausschuss finalisiert und wurde am 14. November 2017 im Landtag beschlossen. Das neue Wettengesetz sowie die Änderungen des Wettterminalabgabegesetzes sollen mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten.

Das Steiermärkische Wettengesetz wurde einstimmig beschlossen. Die Änderung des Wettterminalabgabegesetzes fand mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ eine deutliche Mehrheit.

Alexandra Pichler-Jessenko