Nach eingehenden Gesprächen mit Betroffenen sowie Expertinnen und Experten, einem Begutachtungsverfahren und umfassenden Verhandlungen wurde heute (26. April 2022) das neue Bau- und Raumordnungsgesetz sowie eine Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe für die Steiermark beschlossen. „ Damit ist uns ein guter Ausgleich zwischen Gemeinde- und Wohnentwicklung, Landwirtschaft und Naturschutz gelungen. Dieser Beschluss ist ein großes Plus für den Erhalt der Lebensqualität der Steirerinnen und Steirer“, sind die beiden Chefverhandler und Gemeindesprecher LAbg. Erwin Dirnberger (VP) und LAbg. Wolfgang Dolesch (SP) überzeugt.

„Mit dem beschlossenen neuen Bau- und Raumordnungs- sowie Zweitwohnsitz und Wohnungsleerstandsabgabegesetz sagen wir ausuferndem Bodenverbrauch den Kampf an, erhöhen die Verfügbarkeit von leistbarem Wohnraum und verbessern die Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln“, zeigen sich Dirnberger und Dolesch zufrieden. Implementiert wurde u.a. die Möglichkeit zur Einhebung einer Raumordnungsabgabe in der Höhe von 2 Prozent des durchschnittlichen Grundstückspreises pro Quadratmeter und Jahr sowie die Möglichkeit zur Einhebung einer Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe von bis zu 10 Euro pro Quadratmeter. Handelsbetriebe werden mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu einer flächensparenden Bebauung animiert, Bestimmungen hinsichtlich Tierhaltungsbetriebe im ROG und BauG gleichgeschaltet.

In Kraft treten wird das neue Bau- und Raumordnungsgesetz voraussichtlich  Ende Juni 2022, das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz mit  1. Oktober 2022.

Auf www.lebensraum-steiermark.at gibt’s alle Infos gesammelt.