Land Burgenland setzt konkrete Schritte:
Schnitzer fordert erneut: „Leistung bringen nicht beziehen – Arbeitspflicht in allen Asylunterkünften umsetzen!“
2024 wurde in allen Asylunterkünften des Bundes die Arbeitspflicht bereits eingeführt, nun auch im Burgenland. Wer sich nicht daran hält bekommt weniger Geld. Der steirische ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer will diese verpflichtende Arbeit auch in Unterkünften der Steiermark und allen anderen Bundesländern.
(Graz, 25. Juni 2025) – „Wir haben die Arbeitspflicht in allen Asylunterkünften bereits zu Beginn des Jahres in der VP-Klubobleutetagung eingebracht, denn es ist Gebot der Stunde, dass wir diesen Schritt nun auch in der Steiermark sowie in allen anderen Bundesländern gehen! Um den Beitrag an der Gemeinschaft zu erhöhen, sollten Asylwerbende in Unterkünften der Bundesländer auch gemeinnützige Tätigkeiten verrichten. Dies wäre nicht nur im Sinne der Integration wichtig, sondern auch um einen weiteren Beitrag zu leisten“, so ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer, denn „wer von der Allgemeinheit unterstützt wird, muss auch etwas zurückgeben und sich in der Gemeinschaft einbringen. Deshalb wäre eine weiterführende Arbeitspflicht für Asylwerber nicht nur ein wichtiges Zeichen – sowohl als Signal der Asylwerber, dass man während der Wartezeit bereit ist seinen Anteil zu leisten, als auch an die Menschen in unserem Land, dass man nicht ohne mir nichts, dir nichts Hilfsansprüche stellen kann.“
In Bundesbetreuung befinden sich Asylwerbende in der Regel ganz am Anfang, wenn sie schon einen Asylantrag gestellt haben und auf die Zulassung zum Verfahren warten. Danach übersiedeln sie in die Grundversorgung der Länder. Deshalb wurde 2024 eine entsprechende Verordnung für alle Unterbringungen des Bundes erlassen. Das Land Burgenland folgt diesem Schritt nun ebenfalls. Diese Maßnahme findet nicht nur in der Bevölkerung Zuspruch, sondern auch unter den Geflüchteten. Zu Beginn des Jahres leisteten 2.650 Menschen rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit in Unterkünften des Bundes. Mehr als 72 Prozent der Asylwerber sind der Verpflichtung nachgekommen. Jenen 28 Prozent, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde das Taschengeld gekürzt.
„Sanktionen bei arbeitsunwilligen Asylwerbern könnten auch über die Sachleistungskarte vollzogen werden, indem auch hier diese Sachleistungen dann nicht mehr in voller Höhe fließen bzw. genützt werden können“, so Klubobmann Schnitzer.