„Spätestens bis zum Ende der Woche werden alle Beiträge aus den Jahren 2015 bis 2019, die noch ausständig sind, vom Finanzamt an die Sozialhilfeverbände überwiesen!“, stellen die Gemeindesprecher der Regierungsfraktionen Erwin Dirnberger (ÖVP) und Wolfgang Dolesch (SPÖ) klar.

Grund für die Ausbezahlung der ausständigen Beiträge ist eine Bestimmung des Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen-Gesetzes (GSBG), wo sich 2019 die Rechtsansicht des Finanzamtes geändert hat.

Diese geänderte Rechtsansicht hat nach Prüfung der Verbände Murau und Graz Umgebung im Jahr 2019 im Bereich des GSBG dazu geführt, dass nicht vom Finanzamt geprüfte Sozialhilfeverbände für 2015 bis 2019 insgesamt knapp EUR 52 Mio. vom Finanzamt über das Land zurückfordern konnten. Die Neuaufrollung erfolgte bereits im Frühjahr 2020. Die Auszahlung erfolgt noch diese Woche und wird im Verhältnis 60 (Land) zu 40 (Gemeinden) aufgeteilt. Die erwartenden Einnahmen der Rückzahlungsaufforderung wurden bei der Budgeterstellung der Sozialhilfeverbände für 2021 bereits berücksichtigt.

Der Vorsitzende des Ausschusses Dirnberger sowie sein Stellvertreter Dolesch halten fest: „Tatsächlich ist es so, dass die erhobenen Vorwürfe, dass ‚vergessen wurde‘ von den Sozialhilfeverbänden Geld vom Finanzamt zurückzufordern völlig haltlos sind, weil das bis Anfang 2020 rechtlich nicht möglich war. Ebenso entspricht es nicht der Wahrheit, dass aufgrund der geänderten Rechtsmeinung der Finanz Missstände im Bereich der Sozialhilfeverbände verortet wurden.“

Festgehalten wurde im Gemeindeausschuss des Landtages, dass weder dem Land – das aus dem GSBG weder Verantwortung noch Verpflichtung trifft – noch den Sozialhilfeverbänden bzw. Gemeinden Vorwürfe in dieser Causa gemacht werden können, weil eine Rückforderung bis Anfang 2020 nicht möglich war.