In der heutigen Landtagssitzung wurde eine Novelle des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes (StAEG) beschlossen. Mit der Novelle reagiert die Steiermark auf den wachsenden Personalbedarf im Bereich der Elementarpädagogik und macht hierfür eine zusätzliche Ausbildung möglich.

 

„Die Behauptungen über einen Crashkurs zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen, die vonseiten einiger Oppositionsparteien in den letzten Wochen verbreitet wurden, sind schlichtweg falsch!“, erklären die Klubobleute der Regierungsparteien Barbara Riener (VP) und Hannes Schwarz (SP). „Bereits seit längerer Zeit herrscht ein Mangel an ausgebildeten Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen. Darauf reagieren wir nun. Wir schaffen durch die Novelle die Möglichkeit, Personen mit bestimmten facheinschlägigen pädagogischen Ausbildungen eine befristete Ausnahmegenehmigung zu erteilen, um die Aufgabe einer Pädagogin bzw. eines Pädagogen zu erfüllen. So können wir vermeiden, dass einzelne Gruppen oder womöglich gesamte Einrichtungen geschlossen werden müssen oder aufgrund fehlenden Personals nicht in Betrieb gehen können. In anderen Bundesländern sind solche Ausnahmegenehmigungen bereits gang und gäbe.“ Bevor eine solche erteilt wird, müssen in der Steiermark – wo die strengsten Maßstäbe aller Bundesländer gelten – zudem sämtliche bereits bestehende Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Personen, die für die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung in Frage kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen sich in Ausbildung zur Kindergartenpädagogin bzw. zum Kindergartenpädagogen befinden.
  • Sie müssen mindestens zwei Semester eines Kollegs für Elementarpädagogik absolviert haben.
  • Sie müssen beim Besuch der BAfEP, für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Möglichkeit wird im Regelfall erst nach Abschluss der 4. Klasse zur Anwendung kommen.
  • Sie müssen eine dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe in der Elementarpädagogik erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie müssen ein einschlägiges pädagogisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer mit mindestens 5-jähriger einschlägiger Berufserfahrung.

Zusätzlich zu den bereits erbrachten Erfordernissen müssen die in Frage kommenden Personen eine weitere Ausbildung im Ausmaß von 30 Stunden absolvieren. Diese Personen würden dann in Frage kommen, wenn die Erhalterin bzw. der Erhalter der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung nachweislich keine ausgebildete Person findet. Die Ausnahmegenehmigung ist außerdem auf maximal ein Betreuungsjahr begrenzt. „Wer als Pädagogin bzw. Pädagoge eingesetzt wird, wird auch dementsprechend entlohnt werden“, sagen die Sprecherin bzw. der Sprecher für Kinderbetreuung Silvia Karelly (VP) und Wolfgang Dolesch (SP).

Aufgrund des gestiegenen Bedarfs und des damit verbundenen Ausbaus der Einrichtungen, herrscht schon seit längerer Zeit am Arbeitsmarkt in ganz Österreich ein Mangel an ausgebildeten Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, der sich auch in der Steiermark mit Beginn des neuen Kinderbetreuungsjahres 2020/21 zugespitzt hat. Hierfür gibt es einige Gründe, zum Beispiel, dass viele Absolventinnen und Absolventen einer BAfEP nach der Matura nicht in das Berufsleben einsteigen, sondern ein Studium beginnen. Da die Erfahrung auch in anderen Mangelberufen zeigt, dass die Berufswahl mit 15 Jahren sehr oft zu früh ist, braucht es flexible Ausbildungsmöglichkeiten. „Daher fordern wir die Bundesregierung auf, gezielt mehr Ausbildungsplätze vor allem in Kolleg-Form für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen anzubieten, um ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen zu können. Wir sind den Eltern und Kindern in der Steiermark verpflichtet!“, so Riener und Schwarz abschließend.