Das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017 bildet die Basis für die Ausrichtung der Gesundheitsversorgung in der Steiermark entlang der zukünftigen Erfordernisse. Demographischer Wandel, medizinisch-technischer Fortschritt und etwa die Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes machen Veränderungen und Anpassungen in der Struktur der heimischen Gesundheitsversorgung unumgänglich.

Der Gesundheitsfonds Steiermark wurde daher vom zuständigen Gesundheitslandesrat Christopher Drexler im Jahr 2016 beauftragt, einen langfristig strategischen Leitfaden zu entwickeln, mit dem es gelingen kann, das steirische Gesundheitssystem an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und zukunftsfit zu halten. Die Ideen dieses so genannten „Steirischen Gesundheitsplanes 2035“ wurden im Herbst 2016 in zahlreichen Veranstaltungen in Graz und in den sieben steirischen Regionen präsentiert.

Der Gesundheitsplan 2035 gilt als Maßstab für die in allen Regionen der Steiermark notwendigen Veränderungen in der Gesundheitsversorgung. Mit dieser langfristigen Zielvorgabe soll die Voraussetzung für die Sicherstellung der besten medizinischen Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer gewährleistet sein. Der Gesundheitsplan 2035 beinhaltet sowohl die zu schaffende Primärversorgung als auch die Sekundärversorgung und ist somit als ganzheitlicher Planungsansatz zu sehen.

Der am 21. Juni 2017 in der Landes-Zielsteuerungskommission beschlossene und in der Landtagssitzung vom 4. Juli 2017 ausführlich debattierte „Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025“ (RSG 2025) legt die ersten Schritte zur Umsetzung des Steirischen Gesundheitsplans 2035 fest.

Das Gesundheitsfondsgesetz bildet nun die rechtliche Grundlage für die konkrete Umsetzung des RSG 2025 um den Steirerinnen und Steirern Schritt für Schritt die beste Gesundheitsversorgung der Welt zu eröffnen.