Der Landtag Steiermark hat ein Gesetz zum Schutz vor invasiven gebietsfremden Arten beschlossen. Es stellt einen Handlungsrahmen für die Bekämpfung von invasiven Pflanzenarten wie dem Riesenbärenklau dar.

Die nicht heimischen Pflanzen und auch Tiere wurden oft schon vor Jahren eingeschleppt. Die Veränderung des Klimas trägt nun dazu bei, dass sich diese rascher ausbreiten können als bisher.

Der Landesregierung wird daher per Gesetz die Ermächtigung erteilt, Verordnungen zu erlassen, mit denen etwa Maßnahmen zur Beseitigung, Kontrolle und Eindämmung dieser Pflanzen- oder Tierarten festgelegt werden können.

Die gebietsfremden Arten können massive Schäden an Gebäuden und Straßen anrichten oder auch zu Verletzungen von Menschen führen. Daher sind empfindliche Strafen von bis zu 20.000 Euro für das Aussetzen von gefährlichen Pflanzen und Tieren vorgesehen – um auch die Sensibilisierung der Bevölkerung zu erreichen.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Gesetzes – das die Umsetzung einer EU-Richtlinie beinhaltet – geht somit auch die Aufforderung an die Steirerinnen und Steirer einher, aufmerksam zu sein und gefährliche Pflanzenbestände und Tiere bei Gemeinde oder Berg- und Naturwacht zu melden.